ÖÄK-Diplom Notärztin/Notarzt

Mit 1.7.2019 wurde im Ärztegesetz das Notarztwesen neu geregelt. 

Die Österreichische Ärztekammer hat im übertragenen Wirkungsbereich basierend auf den Bestimmungen der §§ 40 ff ÄrzteG idF BGBl I 20/2019 die Notärztinnen/Notärzte-Verordnung (NA-V) beschlossen, welche mit 1.7.2019 in Kraft getreten ist. Die Verordnung regelt die Inhalte und genauen Weiterbildungsmodalitäten für die Qualifikation als Notärztin/Notarzt sowie die Qualifikationserfordernisse für Leitende Notärzt:innen.

Grundlagen

Grundlage für das ÖÄK-Notarztdiplom ist die NA-V der Österreichischen Ärztekammer.

Anhänge zur NA-V 

Ziel

Qualifizierung für die präklinische Notfallmedizin zur Behandlung von Notfallpatient:innen mit potentiellen oder bestehenden Vitalfunktionsstörungen im Rahmen organisierter Notarztdienste (insbesondere Notarztwagen und Notarzthubschrauber)

Zielgruppe

gemäß § 40 Abs 3 ÄrzteG 1998:

Turnusärzt:innen in Ausbildung zu Ärzt:innen für Allgemeinmedizin oder Fachärzt:innen, sowie Ärzt:innen für Allgemeinmedizin und Fachärzt:innen, ausgenommen sind jeweils Fachärzt:innen für 

  • Klinische Immunologie
  • Klinische Immunologie und Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin
  • Klinische Pathologie und Molekularpathologie
  • Klinische Pathologie und Neuropathologie
  • Klinische Mikrobiologie und Hygiene sowie 
  • Klinische Mikrobiologie und Virologie

Weiterbildungsdauer

  • zumindest 33-monatige ärztliche Berufsausübung als notärztliche Qualifikation
  • Absolvierung eines anerkannten notärztlichen Lehrgangs mit theoretischen und praktischen Inhalten von zumindest 80 LE zu je 45 Minuten
  • Teilnahme an zumindest 20 dokumentierten notärztlichen Einsätzen
  • erfolgreiche Absolvierung einer notärztlichen Abschlussprüfung mit theoretischen und praktischen Inhalten

Wesentliche Inhalte

Erwerb klinischer, notärztlicher Kompetenzen durch Tätigkeiten insbesondere in den Gebieten

  • Reanimation, Atemwegssicherung, Intubation und Schocktherapie sowie Therapie von Störungen des Säure-, Basen-, Elektrolyt- und Wasserhaushalt
  • Anästhesie und Intensivbehandlung
  • Infusionstherapie
  • Chirurgie, Unfallchirurgie einschließlich Hirn- und Rückenmarksverletzungen sowie Verletzungen der großen Körperhöhlen, abdomineller Chirurgie, Thoraxchirurgie und Gefäßchirurgie
  • Diagnose und Therapie von Frakturen und Verrenkungen
  • Innere Medizin, insbesondere Kardiologie einschließlich EKG-Diagnostik, Kinder- und Jugendheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapeutischer Medizin.

Absolvierung regelmäßiger Fortbildungen

Gem. § 28 NA-V haben Notärzt:innen regelmäßig eine von der ÖÄK anerkannte zweitägige Fortbildungsveranstaltung mit theoretischen und praktischen notärztlich relevanten Inhalten zu besuchen (16 LE zu je 45 Minuten).

Die Fortbildung ist spätestens bis zum Ende des 36. auf die Abschlussprüfung gemäß § 13 oder den Abschluss der letzten Fortbildung folgenden Monatsletzten zu absolvieren, ansonsten erlischt die Berechtigung zur Tätigkeit als Notärzt:in und darf erst dann wieder aufgenommen werden, wenn die Abschlussprüfung gemäß § 13 erfolgreich absolviert worden ist.

Informationen zum Kursangebot

Bitte beachten Sie, dass österreichische Kurse nur dann anerkannt werden, wenn sie dieses Logo führen.

Alle approbierten Weiterbildungen finden Sie im DFP-Kalender.

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