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ÖÄK-Diplom Leitende Notärztin/Leitender Notarzt

Mit 1.7.2019 wurde im Ärztegesetz das Notarztwesen neu geregelt. 

Die Österreichische Ärztekammer hat im übertragenen Wirkungsbereich basierend auf den Bestimmungen der §§ 40 ff ÄrzteG idF BGBl I 20/2019 die Notärztinnen/Notärzte-Verordnung (NA-V) beschlossen, welche mit 1.7.2019 in Kraft getreten ist. Die Verordnung regelt die Inhalte und genauen Weiterbildungsmodalitäten für die Qualifikation als Notärztin/Notarzt sowie die Qualifikationserfordernisse für Leitende Notärztinnen/Leitende Notärzte.

Grundlagen

Grundlage für das ÖÄK-Diplom Leitende Notärztin/Leitender Notarzt ist die NA-V der Österreichischen Ärztekammer

Anhänge zur NA-V 

Ziel

Ausübung einer leitenden notärztlichen Tätigkeit im Rahmen organisierter Notarztdienste, ärztliche Leitung von Rettungsdiensten

Zielgruppe

gemäß § 40a Abs 1 ÄrzteG bzw. § 11 NA-V:

Ärzt:innen, die eine zumindest dreijährige Tätigkeit als Notärztin/Notarzt im Rahmen eines organisierten Notarztdienstes oder eine zumindest gleich lange Ausübung einer notärztlichen Tätigkeit im Rahmen einer Krankenanstalt und eine gültige Berechtigung als Notärztin/Notarzt vorweisen

Bestätigung über 3jährige notärztlichen Tätigkeit als Voraussetzung für die Teilnahme am Weiterbildungslehrgang und für die Ausstellung des Diploms Leitende Notärztin/Leitender Notarzt

Weiterbildungsdauer

  • Absolvierung eines anerkannten Weiterbildungslehrgangs mit theoretischen und praktischen Inhalten von zumindest 60 LE zu je 45 Minuten
  • erfolgreiche Absolvierung einer Abschlussprüfung des Lehrgangs (organisatorische Durchführung obliegt dem Anbieter des Weiterbildungslehrgangs)

Wesentliche Inhalte

Erwerb von theoretischen und praktischen Kenntnissen unter Bedachtnahme auf Großeinsätze

Absolvierung regelmäßiger Fortbildungen

Gem. § 40a Abs 4 NA-V haben Leitende Notärzt:innen regelmäßig eine von der ÖÄK anerkannte zweitägige Fortbildungsveranstaltung mit theoretischen und praktischen notärztlich relevanten Inhalten zu besuchen (16 LE zu je 45 Minuten).

Die Fortbildung ist spätestens bis zum 48. auf den Abschluss des Weiterbildungslehrgangs oder der letzten Fortbildung für Leitende Notärzt:innen folgenden Monat zu absolvieren, ansonsten erlischt die Berechtigung zur Ausübung einer leitenden notärztlichen Tätigkeit und zur Führung der Bezeichnung "Leitende Notärztin/Leitender Notarzt" und die Prüfung gemäß § 11 Abs 4 ist zu wiederholen.  

Informationen zum Kursangebot

Bitte beachten Sie, dass österreichische Kurse nur dann anerkannt werden, wenn sie dieses Logo führen.

Folgende Lehrinstitutionen bieten Lehrgänge gemäß dem ÖÄK-Curriculum an:

Österreichische Akademie der Ärzte
Walcherstraße 11/23
1020 Wien