DFP-Approbation von notärztlichen Fort- und Weiterbildungen
Notärztliche Weiterbildungen
Weiterbildungslehrgang Notärztin/Notarzt
Im Rahmen der Qualifikation zur Notärztin bzw. zum Notarzt ist ein von der Österreichischen Ärztekammer anerkannter notärztlicher Lehrgang mit theoretischen und praktischen Inhalten für die Tätigkeit im Rahmen organisierter Notarztdienste zu absolvieren.
Es sind zumindest 80 Lehreinheiten zu je mindestens 45 Minuten zu absolvieren, die theoretische Inhalte im Ausmaß von zumindest 50 Einheiten und praktische Inhalte im Ausmaß von zumindest 20 Einheiten zu beinhalten haben. Die/der Lehrgangsanbietende kann am Ende des Lehrgangs eine Prüfung durchführen, welche theoretische und praktische Teile zu beinhalten hat. Über die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs hat die/der Lehrgangsanbietende der bzw. dem in notärztlicher Qualifikation stehenden Ärztin bzw. Arzt eine Bestätigung auszustellen.
Hinweis: Nach Absolvierung des Weiterbildungslehrgangs "Notärztin/Notarzt" hat jede bzw. jeder Teilnehmende gemäß § 13 NA-V jedenfalls eine notärztliche theoretische und praktische Abschlussprüfung, welche von der Österreichischen Akademie der Ärzte durchgeführt wird, positiv zu absolvieren.
Weiterbildungslehrgang Leitende Notärztin/Leitender Notarzt
Notärztinnen und Notärzte, die beabsichtigen, eine leitende notärztliche Tätigkeit im Rahmen organisierter Notarztdienste auszuüben, sowie ärztliche Leiterinnen und Leiter von Rettungsdiensten haben einen vom Vorstand der ÖÄK anerkannten Weiterbildungslehrgang mit theoretischen und praktischen Inhalten zu absolvieren. Insbesondere ist bei den Inhalten auf Großeinsatzfälle Bedacht zu nehmen.
Im Rahmen des Weiterbildungslehrgangs "Leitende Notärztin/Leitender Notarzt" sind zumindest 60 Lehreinheiten zu je mindestens 45 Minuten zu absolvieren, die theoretische Inhalte im Ausmaß von 40 Einheiten und praktische Inhalte im Ausmaß von 20 Einheiten zu beinhalten haben. Voraussetzung für die Teilnahme am Weiterbildungslehrgang "Leitende Notärztin/Leitender Notarzt" ist eine zumindest dreijährige Tätigkeit als Notärztin bzw. Notarzt im Rahmen eines organisierten Notarztdienstes oder eine zumindest gleich lange Ausübung einer notärztlichen Tätigkeit im Rahmen einer Krankenanstalt, es muss weiters eine gültige Berechtigung als Notärztin bzw. Notarzt vorliegen.
Am Ende des Weiterbildungslehrgangs ist eine theoretisch-praktische Prüfung anhand von Fallbeispielen im Sinne der Inhalte des Lehrgangs zu absolvieren. Die organisatorische Durchführung der Prüfung sowie die Ausstellung des Prüfungszertifikats nach erfolgreicher Absolvierung obliegt der bzw. dem Anbietenden des Weiterbildungslehrgangs.
1. Schritt: Anerkennung des Lehrgangs Notärztin/Notarzt bzw. Leitende Notärztin/ Leitender Notarzt durch ÖÄK-Vorstand
Die Anerkennung von notärztlichen Lehrgängen erfolgt gemäß NA-V nach entsprechendem Antrag durch die bzw. den Lehrgangsanbietenden aufgrund einer vorangehenden inhaltlichen Prüfung der Lehrinhalte gemäß den Anlagen zur NA-V durch die Mitglieder des Notarztausschusses mittels Bescheid durch den Vorstand der Österreichischen Ärztekammer.
Die Anerkennung der notärztlichen Lehrgänge erfolgt, wenn sichergestellt wird, dass
- die Inhalte des in der NA-V vorgegebenen Curriculums am aktuellen Stand der Wissenschaft vollständig durch ein entsprechendes Konzept vermittelt werden,
- im Antrag der genaue Ablauf des Lehrgangs (wie insbesondere die bzw. der ärztliche Hauptverantwortliche, die genaue zeitliche Aufteilung der Inhalte, die Vortragenden sowie allfällige Sponsorinnen und Sponsoren) angegeben wird,
- der Weiterbildungslehrgang über eine Ärztin bzw. einen Arzt verfügt, die bzw. der die Hauptverantwortung für den Inhalt und die Organisation übernimmt (ärztliche Hauptverantwortliche),
- die theoretischen und praktischen Inhalte des Lehrgangs von entsprechend fachlich qualifizierten Personen vermittelt werden, wobei bei der Auswahl dieser Personen insbesondere auf die Ausbildung, die Berufserfahrung und die notärztliche Qualifikation Bedacht zu nehmen ist,
- die maximale Anzahl von Teilnehmenden an die zu vermittelnden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten angepasst ist,
- die bzw. der Lehrgangsanbietende dafür sorgt, dass Interessenkonflikte der bzw. des ärztlichen Hauptverantwortlichen sowie der Vortragenden offen gelegt werden,
- bei jedem Lehrgang den Teilnehmenden Skripten oder Handouts in Papier- und/oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden,
- jeder Lehrgang von der bzw. vom Lehrgangsanbietenden oder eine bzw. einem von ihr bzw. ihm beauftragten Dritten nach der Anerkennung in den DFP-Kalender der Österreichischen Akademie der Ärzte eingetragen wird,
- die bzw. der Lehrgangsanbietende Listen der Teilnehmenden führt und nach jedem Lehrgang elektronisch sowie bei Bedarf zusätzlich Teilnahmebestätigungen in Papierform ausstellt, wobei diese zumindest die Bezeichnung der bzw. des Lehrgangsanbietenden, den Namen der bzw. des Teilnehmenden und deren bzw. dessen zumindest achtzigprozentige Anwesenheit, den Termin, den Ort und die ID aus dem DFP-Kalender zu enthalten haben,
- die bzw. der Lehrgangsanbietende der Österreichischen Ärztekammer binnen maximal vier Wochen nach Abschluss des Lehrgangs die Liste der Teilnehmenden sowie einen Vermerk über deren erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs übermittelt sowie
- den Teilnehmenden Feedbackbögen zur Verfügung gestellt werden.
2. Schritt: DFP-Approbation - Eingabe in den DFP-Kalender/auf dfp.at
Nach Erhalt des Bescheids von der ÖÄK erfolgt die Eingabe des Approbationsansuchens in den DFP-Kalender/auf dfp.at, im Rahmen dessen eine weitere inhaltliche Prüfung durch die zuständige DFP-Approbatorin bzw. den zuständigen DFP-Approbator erfolgt.
WICHTIG: Die Approbation bei notärztlichen Lehrgängen hat jedenfalls überregional zu erfolgen. Bei der Eingabe des Approbationsansuchens in den DFP-Kalender ist der ÖÄK-Bescheid zur Anerkennung des Lehrgangs mit hochzuladen.
Nach positiver Begutachtung des Lehrgangs Notärztin/Notarzt bzw. Leitende Notärztin/Leitender Notarzt durch die DFP-Approbatorin bzw. den DFP-Approbator sind alle Inhalte der Veranstaltung online im DFP-Kalender öffentlich sichtbar.
Notärztliche Fortbildungen
Notärztinnen und Notärzte sowie Leitende Notärztinnen und Notärzte haben regelmäßig eine von der Österreichischen Ärztekammer anerkannte zweitägige Fortbildungsveranstaltung mit theoretischen und praktischen notärztlich relevanten Inhalten zu besuchen. Es sind 16 Lehreinheiten zu je mindestens 45 Minuten zu absolvieren, welche theoretische und praktische Inhalte - insbesondere unter der Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse - zu beinhalten haben.
Anerkennung von Fortbildungen
Die Anerkennung von Fortbildungen erfolgt gemäß § 30 NA-V durch den Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, die Abwicklung erfolgt durch die Eintragung der entsprechenden Fortbildung in den DFP-Kalender/auf dfp.at in Form eines Approbationsansuchens.
Für die Approbation einer Veranstaltung ist die Erfüllung der Anforderungen gemäß DFP-Verordnung Abschnitt 4 erforderlich.
Bei regionalen Fortbildungen erfolgt die Überprüfung der eingereichten Fortbildung durch die entsprechende Landesärztekammer. Bei überregionalen Fortbildungen wird die Fortbildung an die zuständige DFP-Approbatorin bzw. den zuständigen DFP-Approbator zur Prüfung übermittelt.
Treten Unklarheiten oder Rückfragen bei der Prüfung auf, erhält die bzw. der Anbietende das Approbationsansuchen retour und kann das Ansuchen überarbeitet nochmals an die/den DFP-Approbator:in oder die Landesärztekammer senden.
Wird die Fortbildung für das DFP approbiert, sind alle Inhalte der Veranstaltung sofort online im DFP-Kalender öffentlich sichtbar.