Prüfung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin (Arztprüfung)
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Für den Erwerb der Berufsberechtigung als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin ist neben der Absolvierung der vorgesehenen Ausbildungsdauer und -inhalte, die Absolvierung der Prüfung erforderlich.
Die Prüfung hat durch Prüfungsmethoden die kognitiven Voraussetzungen der Kompetenzen zu ermitteln, die die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat durch die postpromotionelle Ausbildung zur Bewältigung der gesetzlich festgelegten Aufgaben einer Ärztin/eines Arztes für Allgemeinmedizin erworben hat.
Die Informationen auf dieser Seite betreffen ausschließlich die Prüfung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin. Informationen zur Prüfung im neuen Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin (ab 1. Juni 2026) finden Sie bei den fachärztlichen Prüfungen: (derzeit noch in Ausarbeitung – Link folgt)
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Die Prüfungsordnung gilt nur für Personen, die im Rahmen der ärztlichen Ausbildung in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen waren.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin (Arztprüfung) ist der Nachweis von 30 anrechenbaren Ausbildungsmonaten zum Zeitpunkt der Anmeldung (spätestens jedoch zwei Monate vor dem Prüfungstermin).
Anmeldeschluss ist ausnahmslos zwei Monate vor dem Prüfungstermin. Zur Einhaltung des organisatorischen Ablaufs wird um ehestmögliche Anmeldung ersucht. Die Einreichung unvollständiger Anmeldungen verzögert die Bearbeitung und kann dazu führen, dass eine Zulassung mangels Einhaltung der Fristen nicht möglich ist.
Für die Prüfung, die am 18. Mai 2026 stattfindet, ist der Anmeldeschluss 5 Wochen vor dem Prüfungstermin. Ihr ausgefülltes Anmeldeformular muss bis spätestens zu diesem Zeitpunkt bei Ihrer zuständigen Ärztekammer eingelangt sein.
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Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt im Rahmen des Mitgliederservice Ihrer zuständigen Landesärztekammer (siehe Quicklink). Sollten Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung keiner Landesärztekammer angehören, ist die Anmeldung zur Prüfung an die Österreichische Ärztekammer (mmmYXVzYmlsZHVuZ3N6ZWl0ZW5AYWVyenRla2FtbWVyLmF0) zu übermitteln.
Für die Anmeldung und Zulassung zur Prüfung sind folgende Unterlagen beizulegen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (siehe Quicklink)
- Rasterzeugnisse über bereits absolvierte Ausbildungszeiten in Kopie (inkl. Aufzeichnungen über Unterbrechungen)
- Zeitbestätigungen (für Zeiträume, für die noch kein Rasterzeugnis ausgestellt wurde)
- falls vorhanden: Bescheide der ÖÄK über die Anrechnung von Ausbildungszeiten
Die Bestätigung über die Zulassung erhalten Sie von der Akademie der Ärzte bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin.
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Die Abmeldung von der Prüfung ist schriftlich der Akademie der Ärzte bekanntzugeben. Eine telefonische Abmeldung ist nicht ausreichend.
Eine bereits entrichtete Prüfungsgebühr kann zurückerstattet werden, wenn die Abmeldung zur Prüfung fristgerecht bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgt oder nach Ablauf dieser Frist ein berücksichtigungswürdiger Grund (z.B. Unfall am Tag der Prüfung, nachweisbare schwere Erkrankung, Tod eines Angehörigen) vorliegt.
Erfolgt die Abmeldung von der Prüfung nicht fristgerecht oder erscheinen Sie nicht bei der Prüfung und es liegen keine berücksichtigungswürdigen Gründe dafür vor, wird eine bereits eingezahlte Prüfungsgebühr nicht zurückerstattet.
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Die Prüfungen finden zumindest einmal pro Kalenderjahr und – mit Ausnahme der kommissionellen Prüfung - in von den Ärztekammern in den Bundesländern bekanntgegebenen Räumlichkeiten statt.
Die aktuellen Prüfungstermine sind:
2. Termin 2026: 18. Mai 2026 (Anmeldeschluss: 13. April 2026)
3. Termin 2026: 28. September 2026 (Anmeldeschluss: 28. Juli 2026)
Mündliche kommissionelle Prüfung:
07. Mai 2026 (Anmeldeschluss: 02. April 2026)
22. Oktober 2026 (Anmeldeschluss: 22. August 2026)
Hinweis zur kommissionellen Prüfung: Wir bitten um ehestmögliche Anmeldung, da die Teilnehmerzahl pro Termin begrenzt ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens gereiht. Sollte ein Termin ausgebucht sein, werden wir uns um einen zeitlich nahen Ersatztermin/Zusatztermin bemühen.
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Die Prüfungsgebühr für die Prüfung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin (Arztprüfung) und für die fachärztliche Prüfung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin wurde mit € 795,00 (2026) festgelegt.
Die Prüfungsgebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung fällig und ist spätestens zwei Wochen vor Prüfungsantritt zu entrichten.
Über die genauen Zahlungsmodalitäten wird die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat nach der erfolgten Anmeldung informiert.
Im Rahmen der Werbungskosten sind die Prüfungsgebühr und die Fahrtkosten steuerlich absetzbar.
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Die Prüfung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin erfolgt schriftlich in Form von Kurzantwortfragen (KAF). Den Prüfungskandidatinnen und -kandidaten wird die Beschreibung zu durchschnittlich 24 - 26 alltäglichen Patientinnen und -patientenfällen pro Prüfung vorgelegt. Pro Fall sind rund 1 – 6 Unterfragen über Anamnese, Diagnose bis zur Therapie zu beantworten. Die Zusammenstellung der Fallbeispiele entspricht bei jeder Prüfung der gleichen prozentualen Verteilung und orientiert sich an der Fälleverteilung einer durchschnittlichen Ordination (Themenkatalog/Blueprint).
Die Prüfung dauert vier Stunden.
Die Bestehensgrenze richtet sich nach der Schwierigkeit der Prüfung (90 % vom Mittelwert aller Kandidatinnen und Kandidaten eines Prüfungstermines). Sie darf 51 % der Gesamtpunkteanzahl nicht unterschreiten.
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Themenkatalog
Die Fragen sind problemorientiert gegliedert, nicht fachspezifisch und stammen aus allen allgemeinmedizinischen Bereichen.Musterfragen
Um sich mit der Prüfungsmethode vertraut zu machen, stellen wir Ihnen einige Prüfungsfälle als Musterfragen zur Verfügung.Musterprüfung
Zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin kann eine "Probeprüfung" als Prüfungssimulation heruntergeladen werden.Die Musterprüfung wurde nach den Richtlinien der Prüfung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin zusammengestellt und entspricht sowohl inhaltlich als auch in Umfang und Bewertung einer realen Prüfung. Um die Musterprüfung unter realen Bedingungen zu bearbeiten, werden vier Stunden Zeit benötigt. Anleitung und Tipps zur Fragenbeantwortung finden Sie im Download. Am Ende der Musterprüfung erfolgt eine teilautomatisierte Auswertung, mit der ein persönliches Musterprüfungs-Ergebnis ermittelt wird.
Literaturempfehlungen
Für die Vorbereitung zur Prüfung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin werden als ergänzende Lernunterlagen folgende Lehrbücher empfohlen:- EBM-Guidelines für Allgemeinmedizin
S. Rabady, I. Kunnamo,
A. Sönnichsen Verlagshaus der Ärzte, Wien
ISBN: 978-3-99052-158-8 - Allgemeinmedizin und Praxis
F. H. Mader Springer
Medizin-Verlag Heidelberg
ISBN: 978-3-642-29229-3 - Facharztprüfung Allgemeinmedizin in Fällen, Fragen und Antworten
D. Jobst
Elsevier, Urban und Fischer Verlag
ISBN: 978-3-437-23325-8 - Praxisleitfaden Allgemeinmedizin
S. Gesenhues, A. Gusehues, B. Weltermann
Elsevier, Urban und Fischer Verlag
ISBN: 978-3-437-22447-8 - Allgemeinmedizin und Familienmedizin
M. M. Kochen
Hippokratesverlag Stuttgart
ISBN: 978-3-131-51505-6 - Medizinrecht Praktisch
Ein Nachschlagewerk für die ärztliche Berufstätigkeit
als E-Book zum kostenlosen Download
https://www.infofueraerzte.at/medizinrecht-praktisch
Alles schließen - EBM-Guidelines für Allgemeinmedizin
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Wir ersuchen sich bis spätestens 15 Minuten vor der Prüfung am Prüfungsort einzufinden. Für den Eintritt in die Prüfungsräumlichkeit wird ein gültiger Lichtbildausweis (z.B. Ärzte- oder Personalausweis, Führerschein, Reisepass) benötigt.
Es gilt Handy- und Rauchverbot!
Für die Beantwortung der rund 25 Fallbeispiele stehen vier Stunden zur Verfügung. 30 Minuten vor dem Prüfungsende wird von der Prüfungsaufsicht auf die letzte halbe Stunde hingewiesen. Die Prüfung findet zeitgleich an allen Prüfungsorten statt.
Während der Prüfung sind nur die von der Akademie der Ärzte zur Verfügung gestellten Arbeitsbehelfe (Schreibgeräte, Prüfungsunterlagen) erlaubt. Die Benützung anderer Behelfe, die Aufzeichnung von Prüfungsfragen sowie die gegenseitige Hilfeleistung sind untersagt. Notizen dürfen nur in die Prüfungsunterlage (z.B. im Fragenheft) gemacht werden.
Bei Verwenden unerlaubter Arbeitsbehelfe, Störungen der Prüfung und Vorliegen eines Täuschungsversuches wird die Prüfung durch die Aufsichtspersonen bzw. durch die Prüferinnen/Prüfer abgebrochen und die Prüfungsunterlagen eingezogen sowie Meldung an die Akademie der Ärzte erstattet.
Bei unklaren Formulierungen in den Fallbeispielen ist die Prüfungsaufsicht zu kontaktieren. Die Anmerkung wird im Prüfungsprotokoll vermerkt und bei der Evaluierung der Prüfungsfragen begutachtet.
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Alle Prüfungen werden anonymisiert und nach einem objektiven, standardisierten Verfahren bewertet. Die Festlegung der Bestehensgrenze erfolgt nach anerkannten prüfungsmethodischen Kriterien durch den fachspezifischen Prüfungsausschuss. Die Prüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" beurteilt.
Über das Prüfungsergebnis werden Sie sobald wie möglich, spätestens jedoch acht Wochen nach dem Prüfungstermin, von der Akademie der Ärzte schriftlich informiert. Telefonische Auskünfte können nicht erteilt werden. Bitte nehmen Sie daher Abstand von entsprechenden Anfragen.
Wurde die Prüfung bestanden, wird ein Prüfungszertifikat ausgestellt. Dieses Prüfungszertifikat dient als Nachweis der absolvierten Prüfung und ist daher bei der Beantragung des Facharztdiploms der zuständigen Landesärztekammer vorzulegen. Eine Einsichtnahme ist bei einem positiven Prüfungsergebnis nicht möglich.
Wurde die Prüfung nicht bestanden, können Sie innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zustellung des Ergebnisses nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in Ihrer Landdesärztekammer Einsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen und Beschwerde erheben.
Die Beschwerde ist innerhalb der oben angeführten Beschwerdefrist bei der Akademie der Ärzte einzubringen und schriftlich zu begründen. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Einlangens der Beschwerde bei der Akademie der Ärzte ausschlaggebend.
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Die Anzahl der Prüfungsantritte ist auf fünf Prüfungsantritte begrenzt. Der fünfte (letzte) Prüfungsantritt wird als kommissionelle Prüfung vor drei kommissionellen Prüferinnen/Prüfern in Form einer strukturierten mündlichen Prüfung (SMP) abgehalten. Im Falle einer Beschwerde ist der Antritt zur Wiederholungsprüfung erst nach Vorliegen des Ergebnisses des Beschwerdeverfahrens zulässig.
Im Falle einer Wiederholungsprüfung ist eine erneute Anmeldung zur Prüfung erforderlich. Es genügt, wenn Sie das Anmeldeformular direkt an die Akademie der Ärzte schicken.
Das Anmeldeformular muss bei der 1. bis 3. Wiederholung (2. bis 4. Prüfungsantritt) spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin bzw. zwei Monate vor dem Prüfungstermin bei der 4. Wiederholung (5. Prüfungs-antritt) in der Akademie der Ärzte eingelangt sein.
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Kontakt
Anna Zehetner
Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin