ÖÄK Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin

Bestanden/Nicht bestanden

Bewertung der Prüfung

Die Prüfung wird anonymisiert nach einem objektiven, standardisierten Verfahren bewertet, d.h. dass die Antworten aller Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Fall von einer Examinatorin bzw. einem Examinator korrigiert werden; bei 25 Fällen sind also 25 Examinatorinnen und Examinatoren tätig (jeder Examinatorin bzw. jeder Examinator bewertet einen Fall aller Kandidatinnen und Kandidaten).

Examinatorinnen und Examinatoren sind Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin, die für die Korrektur geschult werden und diese unter Aufsicht des Prüfungsausschusses in etwa 1 1/2-tägiger Arbeit im Rahmen einer Klausur in Wien durchführen.

Für jede dem Antwortschlüssel entsprechende Antwort vergibt die Examinatorin bzw. der Examinator einen Punkt. Bepunktet werden auch Synonyme, die dem Antwortschlüssel inhaltlich entsprechen.

Die Ergebnisermittlung erfolgt mittels elektronischer Erfassung der von den Examinatorinnen und Examinatoren bewerteten Prüfungsbögen.

Bestehensgrenze

Die Bestehensgrenze richtet sich nach Schwierigkeit der Prüfung (90 % vom Mittelwert aller Kandidatinnen und Kandidaten eines Prüfungstermines). Sie liegt im Allgemeinen zwischen 55 % und 60 % der möglichen Gesamtpunkte, wobei 51 % nicht unterschritten werden dürfen.

Ergebnisermittlung

Sie werden innerhalb von 8 Wochen nach der Prüfung schriftlich von Ihrem Prüfungsergebnis verständigt. Telefonische Auskünfte über das Prüfungsergebnis sind nicht möglich.

Positives Ergebnis

Sie erhalten ein Prüfungszertifikat.

Dieses Prüfungszertifikat reichen Sie zusammen mit dem Nachweis über die Mindestausbildungszeit und dem vollständig positiv ausgefüllten Rasterzeugnis bei Ihrer Ärztekammer ein, um das Ius practicandi zu erlangen.

Für die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin wurde die Grundsatzentscheidung getroffen, innerhalb des Bereichs "bestanden" nicht weiter zu differenzieren und keinesfalls besser von schlechter Geeigneten zu unterscheiden.

Negatives Ergebnis - Einsichtnahme

Nach Vorliegen eines negativen Prüfungsergebnisses ist eine einmalige Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen innerhalb einer Frist von 28 Tagen nach erfolgter Zustellung der Mitteilung gestattet. Nach Ablauf dieser 28 Tage Frist ist eine Einsichtnahme nicht mehr möglich. Die Einsichtnahme erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung in Ihrer zuständien Ärztekammer und ist auf 2 Stunden beschränkt.
Sie sind berechtigt auf Wunsch eine Rechtsvertreterin bzw. einen Rechtsvertreter zur Einsichtnahme mitzubringen, wenn dieser die Verschwiegenheitspflicht die Prüfungsinhalte betreffend anerkennt. Die Beiziehung anderer Personen ist unzulässig.

Die Einsichtnahme in positive Prüfungsergebnisse ist leider nicht möglich.

Beschwerde

Falls Sie der Meinung sind, dass das negative Prüfungsergebnis zu Unrecht besteht, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde gegen das Prüfungsergebnis zu erheben.
Diese ist

  • schriftlich zu begründen und
  • bis spätestens 28 Tage nach erfolgter Zustellung bei der Österreichischen Akademie der Ärzte per Mail oder Fax (Nr. 01/512 63 83-30190) einzubringen. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Einlangens der Beschwerde bei der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH ausschlaggebend.

Im Falle einer Beschwerde ist der Antritt zur Wiederholungsprüfung erst nach Vorliegen des Ergebnisses des Beschwerdeverfahrens zulässig!

Wiederholungsprüfung

Im Falle einer Wiederholungsprüfung müssen Sie sich neu anmelden. Es genügt, wenn Sie das Anmeldeformular diesmal bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin direkt an die Österreichische Akademie der Ärzte schicken. Die Anzahl der Antritte ist auf fünf Prüfungsantritte begrenzt. Der letzte (fünfte) Prüfungsantritt erfolgt in Form einer mündlichen, kommissionellen Prüfung.

Kontakt

Sabine Lahner

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