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Verleihung ÖÄK-Diplom Notärztin/Notarzt

Die Ausstellung des notärztlichen Diploms gem. §§ 31 NA-V erfolgt auf Antrag des Arztes/der Ärztin über www.meindfp.at durch die Österreichische Akademie der Ärzte.

Der Weg ins neue Notarztwesen

Diplome nach dem alten System und befristete Folgediplome ("Umstellungsdiplome nach dem alten System") werden weiterhin durch die ÖÄK (im Wege der Landesärztekammer) ausgestellt.

Mit dem befristeten "Umstellungsdiplom" erfolgt die Überführung in das neue Notarztwesen. Dieses Notarzt-Diplom wird auch im Online-Fortbildungskonto auf www.meindfp.at erfasst, und jedes weitere Notarzt-Diplom kann nach Erfüllung der erforderlichen Kriterien direkt über das Fortbildungskonto online beantragt werden. Stichtag ist das Datum des Inkrafttretens der NA-V am 01.07.2019:


1. Wurde ein alter notärztlicher Lehrgang und die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt (ius practicandi) vor dem 01.07.2019 absolviert, wird ein Notarzt-Dekret von der ÖÄK ausgestellt.

2. Wurde ein alter notärztlicher Lehrgang vor dem 01.07.2019, aber die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt (ius practicandi) nach dem 01.07.2019 absolviert, ist bereits ein auf drei Jahre befristetes Diplom von der ÖÄK auszustellen. Die Qualifikation zum Notarzt wurde jedoch nach dem alten System erworben, weshalb für die Ausübung der Tätigkeit sowie Diplomausstellung das ius practicandi notwendig ist.

3. Für notärztliche Lehrgänge sowie Fortbildungen nach dem neuen System, die also nach dem 01.07.2019 begonnen und absolviert wurden, wird ein auf drei Jahre befristetes Diplom von der Österreichischen Ärztekammer ausgestellt.