Facharztprüfung

ÖÄK Facharztprüfung Innere Medizin und Rheumatologie

Die Schwerpunktprüfung Rheumatologie prüft die Inhalte der Sonderfach-Schwerpunktausbildung gem. ÄAO 2015. Die Anmeldung zur Schwerpunktprüfung kann frühestens nach 53 Monaten (9 Monate Basisausbildung + tunlichst 27 Monate Sonderfachgrundausbildung + 17 Monate Sonderfachschwerpunktausbildung) erfolgen.

Grundprüfung Innere Medizin
(als Teilprüfung der Internistischen Sonderfächer)

Die erfolgreiche Absolvierung der Sonderfach-Grundprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Sonderfach-Schwerpunktprüfung.

Informationen zur Grundprüfung Innere Medizin als Teilprüfung der Facharztprüfung Innere Medizin und Rheumatologie finden Sie hier.

Schwerpunktprüfung Rheumatologie
(als Teilprüfung des Sonderfaches Innere Medizin und Rheumatologie)

Aktueller Prüfungstermin

  • 18.03.2024 (Anmeldeschluss 18.12.2023)
  • Prüfungsort: Wien

Prüfungsmethode/-inhalt

Die Prüfung erfolgt mündlich in Form einer strukturiert mündlichen Prüfung, d.h. sowohl die Fragen als auch die erwarteten Antworten werden im Vorhinein festgelegt, und die Fragen werden für alle Kandidatinnen und Kandidaten nach dem gleichen Gewichtungsschlüssel ausgewählt. Es werden insgesamt 8 Fallvignetten plus Unterfragen gestellt. Die Antworten der Kandidatinnen und Kandidaten werden mit dem vorgegebenen Antwortschlüssel verglichen und entsprechend bepunktet. Die für ein Bestehen der Prüfung ausreichende Punktezahl ist festgelegt. Am Beginn der Prüfung stehen 30 Minuten zur Vorbereitung der 8 Fallbeispiele zur Verfügung.

Anschließend werden im Prüfungsraum an mehreren Stationen mit jeweils zwei Prüferinnen und Prüfern zu jedem Fallbeispiel mehrere Fragen zu den Schlüsselkompetenzen gestellt. Falsche oder fehlende Antworten werden protokollarisch festgehalten.

Die Prüfung inkl. Vorbereitungszeit dauert für jede Kandidatin bzw. jeden Kandidaten (in Abhängigkeit von der Anzahl der Kandidat:innen) etwa 2,5 - 3 Stunden.

Die Auswertung der Prüfung erfolgt nach internationalen Evaluationskriterien. Die Bewertung wird ausschließlich mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bekannt gegeben. Um die Prüfung zu bestehen, müssen 6 von 8 Fallbeispielen positiv bewertet sein und bei jedem das angegebene Minimum erziehlt werden. Die Bestehensgrenze sowie die Mindesterfordernis pro Fallbeispiel wird vom Prüfungsausschuss vor der Prüfung festgelegt.

Prüfungsinhalt: Den Prüfungsinhalten liegen die Ausbildungsinhalte gemäß Ärzte-Ausbildungsordnung für das Sonderfach Innere Medizin und Rheumatologie zugrunde.

Blueprint

Der „Blueprint“ ist ein Hilfsmittel für die Planung und Zusammenstellung der Arztprüfungen. Der Blueprint (auf Deutsch in etwa „Prüfungsplan“) ist der Themenkatalog (das Inhaltsverzeichnis) für die Facharztprüfung in einem Sonderfach. Er wurde von der zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaft erarbeitet und orientiert sich an den Anforderungen, die an eine Fachärztin bzw. einen Facharzt in diesem Sonderfach gestellt werden. Für die Zusammenstellung jeder Prüfung wird ein prozentuell gewichteter Blueprint/Prüfungsplan verwendet. Damit ist sichergestellt, dass die Themen in jeder Prüfung im Wesentlichen in gleichem Umfang enthalten sind.

Der in der Folge publizierte Blueprint/Prüfungsplan für das Sonderfach Rheumatologie ist als Orientierungshilfe für die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten über Inhalte und Breite der Prüfung gedacht.

​​​​​​Vorbereitungsmöglichkeiten

Die Österreichische Gesellschaft für Rheumatologie und Rehabilitation (ÖGR) empfiehlt folgende Vorbereitungsmöglichkeiten:

  • Kongresse und Fortbildungsveranstaltungen der ÖGR sowie der European Alliance of Associations for Rheumatology (EULAR) und der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh)
  • Leitlinien/Guidelines der erwähnten Fachgesellschaften
  • EULAR online course
  • Aktuelle Lehrbücher der Rheumatologie
  • Rheumatologische Fortbildungsveranstaltungen
  • Rezente Übersichtsarbeiten in hochrangigen, rheumatologisch orientierten Fachzeitschriften
  • UpToDate

Prüfungsergebnisse

Das Prüfungsergebnis wird, wenn möglich, im Anschluss an die Prüfung mündlich mitgeteilt und bis 8 Wochen nach Prüfungstermin schriftlich versandt.