FAQ Facharztprüfung
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1. Wo melde ich mich zur Prüfung an?
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der zuständigen Landesärztekammer. Die kompletten Unterlagen sind per Fax, Scan, Post oder persönlich einzubringen. Die LÄK prüft, ob die Vorraussetzungen zum Prüfungsantritt gegeben sind.
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2. Wo erhalte ich Informationen zu meinen Anmeldevoraussetzungen?
Auskünfte über Ihre Voraussetzungen und die Anmeldung zur Prüfung erhalten Sie bei der Akademie der Ärzte im Web unter ÖÄK Facharztprüfung Anmeldung / Abmeldung / Prüfungsgebühr und bei der zuständigen Landesärztekammer. Nur die Landesärztekammer kann prüfen, ob die Vorraussetzungen zum Ihrem Prüfungsantritt gegeben sind.
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3. Ist die gesamte Prüfungsgebühr auch im Falle einer Wiederholungsprüfung zu entrichten?
Ja, die Prüfungsgebühr ist pro Antritt zu entrichten.
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4. Warum gibt es in meinem Sonderfach nur einen Prüfungstermin pro Jahr?
In einigen Fächern mit sehr vielen Kandidaten und Kandidatinnen pro Jahr werden 2 Prüfungen jährlich durchgeführt. In Fächern mit weniger Kandidierenden gibt es diese Möglichkeit nicht. Diese Entscheidung wurde aus Kostengründen getroffen. Mehr Prüfungstermine pro Fach mit weniger Kandidaten und Kandidatinnen würden die Prüfungsgebühr deutlich erhöhen.
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5. Wo kann ich mich über Vorbereitungskurse informieren?
Informationen zur Prüfungsvorbereitung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Wissenschaftlichen Gesellschaft. Auf der Website der Akademie der Ärzte finden Sie Literaturempfehlungen sowie Musterfragen zum Kennenlernen der Prüfungsart.
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6. Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?
Die Prüfungsgebühr für die ÖÄK Facharztprüfung wurde von der Österreichischen Ärtzekammer für 2024 wie folgt festgelegt:
Facharztprüfung: EUR 1.364,--
Internistische SF: EUR 682,--Im Rahmen der Werbungskosten sind die Prüfungsgebühr und die Fahrtkosten steuerlich absetzbar.
Mehr Details zur Verwendung der Prüfungsgebühr lesen Sie im Infoblatt Übersicht Prüfungsgebühr für die ÖÄK Arztprüfungen (siehe Quick Links).
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7. Wann ist die Prüfungsgebühr zu bezahlen?
Die Prüfungsgebühr ist bis spätestens 1 Woche vor Ihrem geplanten Prüfungstermin auf das Konto der Österreichischen Akademie der Ärzte, IBAN AT46 2011 1283 4350 3902 zu bezahlen.
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8. Kann ich auch bei einem positivem Prüfungsergebnis Einsicht in meine Prüfungsunterlage nehmen?
Viele Kandidaten und Kandidatinnen, die die Prüfung positiv absolvieren, haben Interesse die Detailbeurteilung ihrer Prüfungsarbeiten zu erfahren. Dieses verständliche Anliegen kann leider aus folgenden Gründen nicht erfüllt werden:
Die Erstellung von guten Prüfungsfragen (= richtiger Schwierigkeitsgrad, Aktualität, ohne missverständliche Formulierungen) ist für alle Experten und Expertinnen sehr aufwendig und kostet viel Geld. Wenn viele Menschen die Prüfungsfragen und die richtigen Antworten dazu kennen, werden sie wertlos. Denn dann erfüllen die Prüfungsfragen das Prüfungsziel nicht mehr. Ziel der Prüfung ist es, kompetente Ärzte und Ärztinnen von Ärzten und Ärztinnen zu unterscheiden, die den Anforderungen der selbständigen Berufserfüllung noch nicht gewachsen sind.
Der Wunsch von Kandidaten und Kandidatinnen ihr detailliertes Prüfungsergebnis kennenzulernen und sich - wenn erforderlich - in die nicht 100% bewältigten Fragen weiter zu vertiefen, spiegelt das hohe Engagement dieser Ärzte und Ärztinnen wider. Dessen sind sich alle Verantwortlichen bewusst. Es ist aber leider rein praktisch nicht möglich, laufend neue Fragen zu produzieren – das kostet viel Arbeitszeit von Top-Experten und Top-Expertinnen und es ist auch teuer.
Die Verantwortlichen der Österreichischen Ärztekammer haben sich daher nach langer und intensiver Diskussion dazu entschlossen, dass die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen nur für jene Ärzte und Ärztinnen offensteht, die die Prüfung nicht bewältigt haben.
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