Facharztprüfung

Facharztprüfung: Bestanden/Nicht bestanden


Alle Prüfungen werden anonymisiert und nach einem objektiven, standardisierten Verfahren bewertet. Die Festlegung der Bestehensgrenze erfolgt durch den Prüfungsausschuss nach anerkannten prüfungsmethodischen Kriterien. Die Bewertung erfolgt mit "bestanden" oder "nicht bestanden".

Wann erhalten Sie Ihr Prüfungsergebnis?

Sie werden innerhalb von 8 Wochen nach der Prüfung schriftlich von Ihrem Prüfungsergebnis verständigt. (Im Allgemeinen werden die Prüfungsergebnisse nach 2-4 Wochen zugestellt, bei mündlichen Prüfungen kann das Ergebnis bereits im Anschluss an die Prüfung bekannt gegeben werden). Telefonische Auskünfte über das Prüfungsergebnis sind keinesfalls möglich.

Wenn Sie bestanden haben ...

... reichen Sie Ihr Prüfungszertifikat zusammen mit dem Nachweis über die Mindestausbildungszeit und dem vollständig positiv ausgefüllten Rasterzeugnis bei Ihrer Landesärztekammer ein, um Ihren Facharzttitel zu erlangen.

Wenn Sie nicht bestanden haben ...

... können Sie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in Ihrer Landesärztekammer Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen.

Falls Sie der Meinung sind, dass das negative Prüfungsergebnis zu Unrecht besteht, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde gegen das Prüfungsergebnis zu erheben.

Achtung: Diese ist schriftlich zu begründen und bis spätestens 28 Tagen nach erfolgter Zustellung bei der Österreichischen Akademie der Ärzte einzubringen. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Einlangens der Beschwerde bei der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH ausschlaggebend. Im Falle einer Beschwerde ist der Antritt zur Wiederholungsprüfung erst nach Vorliegen des Ergebnisses des Beschwerdeverfahrens zulässig!

Wiederholungsprüfung

Die Anzahl der Prüfungsantritte ist auf fünf Prüfungsantritte begrenzt. Der letzte (fünfte) Prüfungsantritt wird in Form einer mündlichen, kommissionellen Prüfung abgehalten. Sie ist vor einem kommissionellen Prüfungsausschuss von drei Personen in Form einer strukturierten mündlichen Prüfung abzulegen.

Die Prüferinnen und Prüfer für die kommissionelle Prüfung müssen Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin bzw. Fachärztinnen und Fachärzte des jeweiligen Sonderfaches sein, wobei Personen, die die Kandidatin bzw. den Kandidaten bei früheren Antritten mündlich geprüft haben ausgeschlossen sind, sofern andere geeignete Prüferinnen und Prüfer zur Verfügung stehen. Jedenfalls auszuschließen sind Personen, die in die Ausbildung der Kandidatin bzw. des Kandidaten eingebunden waren oder aus anderen Gründen befangen sind.

Für Kandidatinnen und Kandidaten, die bereits vor dem 01.07.2013 zur Arztprüfung angetreten sind, gilt als ERSTER Antritt, der Antritt, der nach dem 01.07.2013 erfolgt.

Neuerliche Anmeldung

Im Falle einer Wiederholungsprüfung müssen Sie sich neu anmelden. Es genügt, wenn Sie das Anmeldeformular diesmal direkt an die Österreichische Akademie der Ärzte schicken. Das Anmeldeformular muss spätestens zum Anmeldeschluss (3 Monate vor dem Prüfungstermin) in der Österreichischen Akademie der Ärzte eingelangt sein.