Facharztprüfung

Prüfungsziele der Facharztprüfungen der Österreichischen Ärztekammer

Die Facharztprüfung hat durch geeignete Prüfungsmethoden zu ermitteln, ob die zukünftige Fachärztin bzw. der zukünftige Facharzt die erforderliche Kompetenz zur Bewältigung der gesetzlich festgelegten Aufgaben im entsprechenden Sonderfach gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetzes und der Ärzte-Ausbildungsordnung erworben hat. Die Prüfungsinhalte sollen geeignet sein, das integrative Wissen der Kandidatinnen und Kandidaten zu prüfen, das notwendig für die Bewältigung der alltäglichen beruflichen Erfordernisse ist.

Rechtlicher Rahmen ÖÄK Facharztprüfung

Die Prüfungsordnung der Österreichischen Ärztekammer regelt sowohl die Facharztprüfung als auch die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin.

Die Geschäftsordnung regelt die Abwicklung der Tätigkeit aller mit der Planung und Durchführung der Facharztprüfung befassten Gremien basierend auf der Prüfungsordnung.

Die fachspezifischen Prüfungsrichtlinien finden Sie beim jeweiligen Sonderfach.