ÖÄK-Diplom Substitutionsbehandlung
Grundlagen
Grundlagen für das ÖÄK-Diplom Substitutionsbehandlung sind die
der Österreichischen Ärztekammer.
Wichtiger Hinweis: Durch den Erwerb einer Weiterbildungsurkunde können bestehende Sonderfachgrenzen (§ 31 Abs. 3 ÄrzteG) NICHT überschritten werden.
Ziel
Erlangung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Durchführung medizinischer Substitutionsbehandlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Suchtgiftrechtes.
Zielgruppe
Alle Ärzt:innen, die beabsichtigen, Substitutionsbehandlungen durchzuführen, insbesondere Ärzt:innen für Allgemeinmedizin, Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Neurologie, Psychiatrie sowie Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin.
Weiterbildungsdauer
Basismodul: 40 Unterrichtseinheiten
Nach Abschluss der Basisweiterbildung ist eine regelmäßige vertiefende Weiterbildung erforderlich (6 Einheiten pro Jahr bzw. 18 Einheiten in drei Jahren).
Weiterbildungsinhalte
Die Lehrinhalte entsprechen dem Anhang 1 und 2 der Weiterbildungsordnung orale Substitution (BGBL II 449/2006 idgF).
ÖÄK-Weiterbildungsverantwortlicher
Herr MR Dr. Norbert Jachimowicz
Informationen zum Kursangebot
Bitte beachten Sie, dass österreichische Kurse nur dann anerkannt werden, wenn sie dieses Logo führen.
Verleihung des ÖÄK-Diploms
Ansuchen um Verleihung des ÖÄK-Diploms sind mittels Antragsformular inklusive Nachweise in Kopie per E-Mail an mmmZGlwbG9tZUBhcnp0YWthZGVtaWUuYXQ= zu richten.