Qualitätssicherung im Diplom-Fortbildungs-Programm

Um die Einhaltung der in der Verordnung über ärztlichen Fortbildung geregelten Vorgaben im Diplom-Fortbildungs-Programm für eine unabhängige, patient:innenorientierte, dem aktuellen Stand und internationalen Standards entsprechende ärztliche Fortbildung zu gewährleisten, wurden qualitätssichernde Prozesse etabliert.

  • Registrierung von Fortbildungsanbietenden:

Nur von der Akademie der Ärzte gemäß Verordnung über ärztliche Fortbildung zugelassene Fortbildungsanbieter können DFP-Fortbildungen anbieten.

  • Akkreditierung von Fortbildungsanbietenden:

In der Verordnung über ärztliche Fortbildung definierte Institutionen können um Akkreditierung für ein medizinisches Sonderfach/mehrere medizinische Sonderfächer ansuchen. Nach einem positiv abgeschlossenen Akkreditierungsverfahren können Fortbildungen selbst DFP-approbiert werden.

  • DFP-Approbatorinnen und DFP-Approbatoren:

DFP-Approbator:innen (Ärztinnen und Ärzte) bewerten, ob ein Antrag zur DFP-Approbation einer Fortbildung die Anforderungen und Standards des DFP erfüllt.

  • DFP-Plattform:

Die bundesweite Fortbildungsdatenbank liefert transparente Informationen zur ärztlichen Fortbildungslandschaft und bietet zahlreiche Analysemöglichkeiten.

  • Jährliche Evaluierung von Anbietenden:

Die jährliche Stichprobe im Ausmaß von 8 % aller akkreditierten Anbietenden wird vom Akkreditierungsrat auf Einhaltung der DFP-Vorgaben geprüft. Hinzu kommen Evaluierungen in Anlassfällen bei nicht akkreditierten Anbietenden.

  • Online-Fortbildungskonto meindfp.at:

Das Fortbildungskonto meindfp.at ist ein Service der Österreichischen Akademie der Ärzte, mit dessen Hilfe jeder Ärztin bzw. jeder Arzt ihre bzw. seine individuellen Fortbildungsaktivitäten elektronisch dokumentieren kann.

  • Pflicht der bzw. des Anbietenden, DFP-Punkte zu buchen:

DFP-Fortbildungsanbietende sind verpflichtet, die absolvierten DFP-Punkte elektronisch auf das individuelle Online-Fortbildungskonto der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte zu buchen.

  • Prüfung von manuellen Buchungen:

Manuelle und durch eine Teilnahmebestätigung nachgewiesene Fortbildungsbuchungen von Ärztinnen und Ärzte werden im Rahmen des Diplomantrags geprüft und bei Einhaltung der DFP-Vorgaben angerechnet.

  • Ärztegesetzliche Fortbildungsverpflichtung:

Die ärztegesetzliche Fortbildungsverpflichtung wird alle fünf Jahre überprüft. Die Nichterfüllung führt zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen.