Abschlussprüfung Notarzt

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr für die ÖÄK Abschlussprüfung Notarzt wurde von der Österreichischen Ärztekammer für das Jahr 2024 mit € 757,97 festgelegt.

Sie wird mit der Anmeldebestätigung vorgeschrieben und ist bis spätestens eine Woche vor Ihrem geplanten Prüfungstermin zu bezahlen.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei Ihrer zuständigen Ärztekammer und gilt im Falle einer positiven Ablegung als automatischer Antrag zur Ausstellung des Diploms Notärztin bzw. Notarzt.

Bitte beachten Sie: Für die Ausstellung des Diploms fällt die Ausstellungsgebühr 2024 von 136,74 EUR an. 

Für die Anmeldung erforderlich sind:

  • das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular,          
  • die Bestätigung (Rasterzeugnis) über die Absolvierung der 33-monatigen notärztlichen Qualifikation,
  • die Bestätigung über die Absolvierung des notärztlichen Lehrgangs sowie
  • das ausgefüllte Logbuch.

Die kompletten Unterlagen senden Sie schriftlich an Ihre zuständige Ärztekammer, in der Sie gemeldet sind. Diese prüft die Antrittsvoraussetzungen und erteilt die Zulassung. 

Die Anmeldung hat spätestens zehn Wochen vor dem Prüfungstermin zu erfolgen.

Die Anmeldebestätigung erhalten Sie von der Österreichischen Akademie der Ärzte spätestens nach Anmeldeschluss.

Abmeldung

Sie können von der Prüfung zurücktreten, indem Sie die Abmeldung schriftlich der Österreichischen Akademie der Ärzte bekannt geben. Eine telefonische Abmeldung ist nicht ausreichend. Bitte beachten Sie die Fristen und begründen Sie Ihre Abmeldung. Die Österreichische Ärztekammer prüft, ob die Abmeldung einen berücksichtigungswürdigen Grund enthält. 

Kostenrückerstattung bei Abmeldung:

  • Wenn Sie sich bis zu 2 Wochen vor der Prüfung ohne Begründung abmelden, wird Ihnen die Prüfungsgebühr rückerstattet.
  • Wenn Sie sich erst innerhalb von 2 Wochen vor der Prüfung abmelden, bzw. bei der Prüfung (ohne berücksichtigungswürdigen Grund) nicht erscheinen, müssen Sie die gesamte Prüfungsgebühr bezahlen.
  • Wenn Sie sich bis spätestens 2 Wochen nach der Prüfung mit einer Begründung, die von der Österreichischen Ärztekammer anerkannt wird (Nachweise, wie z.B. Attest bei Erkrankung erforderlich), abmelden, entstehen Ihnen keine Kosten, die Prüfungsgebühr wird rückerstattet.