Grundsätzliches zu den ÖÄK-Weiterbildungsurkunden der Österreichischen Ärztekammer

ÖÄK-Diplome

Die ÖÄK-Diplome basieren auf der Verordnung über ärztliche Weiterbildung der Österreichischen Ärztekammer und den Anlagen/Richtlinien. Ziel von ÖÄK-Diplomen ist der Nachweis des vertieften geregelten Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung. Durch den Erwerb eines ÖÄK-Diploms weist eine Ärztin bzw. ein Arzt nach, dass sie bzw. er sich in einem definierten Gebiet der Medizin strukturiert, qualitätsgesichert besonders fortgebildet hat.

ÖÄK-Zertifikate

Die ÖÄK-Zertifikate basieren auf der Verordnung über ärztliche Weiterbildung der Österreichischen Ärztekammer und den Anlagen/Richtlinien. Das Ziel von ÖÄK-Zertifikaten ist der Nachweis des vertieften geregelten Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für einzelne spezifische ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

ÖÄK-CPD (Continuing Professional Development)

Die ÖÄK-CPD basieren auf der Verordnung über ärztliche Weiterbildung der Österreichischen Ärztekammer und den Anlagen/Richtlinien. Das Ziel von CPD-Weiterbildungen ist der Nachweis des Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in für die Ausübung des ärztlichen Berufs notwendigen, nicht medizinischen Wissensgebieten. Durch den Erwerb eines CPD weist die Ärztin bzw. der Arzt nach, dass sie bzw. er sich in einem definierten Gebiet strukturiert, qualitätsgesichert besonders fortgebildet hat.

Allgemeine Informationen

Zeitpunkt der Verleihung

ÖÄK-Diplome, ÖÄK-Zertifikate und ÖÄK-CPD (ÖÄK-Weiterbildungsurkunden) können erst nach Beendigung der Berufsausbildung, d.h. mit Erlangung der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung - unter der Voraussetzung der Eintragung in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer zum Zeitpunkt der Antragstellung - verliehen werden.

Weiterbildungen zu ÖÄK-Weiterbildungsurkunden

Informationen über anerkannte (=approbierte) Weiterbildungen zu ÖÄK-Weiterbildungsurkunden finden Sie in der DFP-Fortbildungssuche. Die Anmeldungen erfolgen direkt beim Weiterbildungsanbietenden.

Bitte beachten Sie, dass in Österreich durchgeführte Weiterbildungen österreichische Kurse nur dann anerkannt werden, wenn sie dieses Logo führen.

   

Antragstellung

Der Antrag für ein ÖÄK-Diplom, ÖÄK-Zertifikat und ÖÄK-CPD ist

  • nach Erlangung der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung
  • unter der Voraussetzung der Eintragung in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • mit den entsprechenden Nachweisen über den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung
  • an die Österreichischen Akademie der Ärzte zu stellen bzw. bei einzelnen ÖÄK-Weiterbildungsurkunden an die Lehrinstitution bzw. Landesärztekammer.

Gebühr für die Ausstellung einer ÖÄK-Weiterbildungsurkunde

Die Ausstellungsgebühr wird bei Übermittlung der ÖÄK-Weiterbildungsurkunde in Rechnung gestellt und gemäß Beschluss des ÖÄK-Vorstandes vom 11.11.2020 jährlich valorisiert.