DFP-Approbation von Fortbildungen

Was ist die DFP-Approbation?   

Bei der Approbation wird geprüft, ob eine Fortbildung als DFP-Fortbildung eingestuft werden kann und damit die Qualitätskriterien des DFP erfüllt. Im Zuge eines positiven Begutachtungsprozesses werden der Fortbildung DFP-Punkte zuerkannt und die DFP-Approbation erteilt. Das Ausmaß der DFP-Punkte richtet sich nach der Dauer der Fortbildungszeit, 45 Minuten Fortbildungszeit entsprechen einem DFP-Punkt. Im Zuge des Antrages zur DFP-Approbation müssen auch die Sonderfächer/das medizinische Gebiet angegeben werden, aus denen die Inhalte stammen. Bei nicht medizinischen Inhalten handelt es sich um sonstige Fortbildung. Sonstige Fortbildung muss für den ärztlichen Beruf relevant, aber nicht rein patientinnenorientiert bzw. patientenorientiert sein.

Voraussetzungen   

Für die DFP-Approbation einer Fortbildung ist die Erfüllung der Anforderungen gemäß 4. Abschnitt der Verordnung über ärztliche Fortbildung erforderlich.

Anerkannte Fortbildungsarten

Veranstaltungen: Als Veranstaltungen gelten alle Fortbildungen mit physischer Präsenz der Ärztin/des Arztes, wie insbesondere Vorträge, Journal Clubs, Kurse, Symposien, Workshops, Kongresse, Seminare, Lehrgänge, Balint-Gruppen, Qualitätszirkel sowie Intervisionen, die nicht einer der anderen in der Folge genannten Fortbildungsarten zuzuordnen sind.

Eine Sonderform von Veranstaltungen stellt das Webinar dar. Bei einem Webinar handelt es sich um eine Live-Fortbildung, an der Teilnehmende online partizipieren. Die Teilnahme ist interaktiv zu gestalten, sodass eine beidseitige Kommunikation zwischen Teilnehmenden und Vortragenden möglich ist.

E-Learning: Unter E-Learning versteht man Fortbildungen, die von der Ärztin/vom Arzt mediengestützt absolviert werden. Die Angebote müssen den allgemeinen Kriterien für Fortbildungen entsprechen. Der Nachweis der Teilnahme wird durch das Beantworten der Multiple-Choice-Fragen erbracht, welche sich ausschließlich auf den Inhalt der entsprechenden E-Learning-Fortbildung beziehen dürfen. Der Abschlusstest ist Teil der E-Learning-Fortbildung.

Antrag DFP-Approbation

Approbationsansuchen werden online im DFP-Kalender/auf dfp.at gestellt. Der Antrag wird je nach Einzugsgebiet online an die zuständige DFP-Approbatorin/den zuständigen DFP-Approbator oder die zuständige Landesärztekammer weitergeleitet.

Bei regionalen Fortbildungen handelt es sich z.B. um Bezirksärztefortbildungen, krankenhausinterne Fortbildungen oder Fortbildungen, bei denen die Teilnehmenden überwiegend aus einem regional begrenzten Einzugsgebiet kommen.

Überregionale Fortbildungen sind z.B. Jahrestagungen wissenschaftlicher Gesellschaften, Kongresse, alle Fortbildungen, bei denen die Teilnehmenden aus mehreren Bundesländern kommen, E-Learning-Fortbildungen und Webinare

Der Antrag sollte möglichst drei Wochen vor dem Beginndatum, jedoch spätestens 7 Tage vorab gestellt werden. Wird der Antrag nach dieser Frist gestellt, besteht kein Anspruch auf eine Begutachtung und Entscheidung über den Approbationsantrag.

Treten Rückfragen bei der Prüfung auf oder sind Korrekturen notwendig, kann der Fortbildungsanbietende das Approbationsansuchen überarbeiten und nochmals an die DFP-Approbatorin/DFP-Approbator oder die Landesärztekammer senden. Wird die Fortbildung für das DFP-approbiert, sind alle Inhalte der Fortbildung sofort online im DFP-Kalender öffentlich sichtbar.