ÖÄK-Diplom Forensisch-Psychiatrische Gutachten
Grundlagen
Grundlagen für das ÖÄK-Diplom Forensisch-Psychiatrische Gutachten sind die
der Österreichischen Ärztekammer.
Wichtiger Hinweis: Die Sonderfachbeschränkung im Sinne des § 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998 sowie der anzuwendenden ÄAO ist insbesondere bei den praktischen Inhalten einzuhalten (§ 2 Abs. 6 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Durch den Erwerb eines ÖÄK-Diploms/ÖÄK-Zertifikats/ÖÄK-CPD kann die Beschränkung auf das Sonderfach (§ 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998) nicht aufgehoben, abgeändert oder erweitert werden (§ 2 Abs. 7 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Ziel
Steigerung der Qualität von forensisch-psychiatrischen Gutachten, insbesondere in der Prognostik.
Zielgruppe
Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie, Psychiatrie und Neurologie, Neurologie und Psychiatrie sowie Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, welche beabsichtigen, als gerichtlich zertifizierte Sachverständige tätig zu werden.
Weiterbildungsdauer
60 Unterrichtseinheiten (5 Blöcke).
Wesentliche Inhalte
- Aufbau und Verfassen von Gutachten, Qualitätsstandards
- psychologische Testverfahren
- rechtliche Grundlagen
- Erstellung von Prognosegutachten
- spezielle gutachterlich-prognostische Probleme, Grenzfälle
ÖÄK-Weiterbildungsverantwortlicher
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Haller
Informationen zum Kursangebot
Bitte beachten Sie, dass österreichische Weiterbildungen nur dann anerkannt werden, wenn sie für die jeweilige ÖÄK-Weiterbildungsurkunde approbiert sind. Die Anbietenden sind berechtigt, die Weiterbildungen mit folgendem Logo zu führen:

Verleihung des ÖÄK-Diploms
Ansuchen um Verleihung des ÖÄK-Diploms sind mittels Antragsformular inklusive Nachweise in Kopie per E-Mail an mmmZGlwbG9tZUBhcnp0YWthZGVtaWUuYXQ= zu richten.