Das DFP-Diplom

Das DFP-Diplom dokumentiert den strukturierten Kompetenzerhalt einer abgeschlossenen Berufsausbildung und dient als Fortbildungsnachweis im Sinne der ärztegesetzlichen Fortbildungsverpflichtung. Es wird auf Antrag der Ärztin bzw. des Arztes nach positiver Begutachtung durch die Landesärztekammer von der Akademie der Ärzte ausgestellt.

Voraussetzungen

Das DFP-Diplom kann erstmals mit Erlangen der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung beantragt werden, wobei der früheste Gültigkeitsbeginn des DFP-Diploms der Zeitpunkt des Erwerbs der selbständigen Berufsberechtigung ist. Vorher erworbene Punkte können in einem Zeitraum von fünf Jahren (DFP-Fortbildungszeitraum) anerkannt werden.

Verfügt die Ärztin bzw. der Arzt über mehrere ärztliche Berufsberechtigungen, hat ein DFP-Diplom für alle Berufsberechtigungen Gültigkeit.

Gültigkeits- und Fortbildungszeitraum

Der Gültigkeitszeitraum des DFP-Diploms beträgt fünf Jahre und schließt am Folgetag des fünfjährigen DFP-Fortbildungszeitraumes, in dem DFP-Punkte erworben wurden, an. 

Der DFP-Fortbildungszeitraum (= Sammelzeitraum) ist jener definierte Fünfjahreszeitraum, in dem DFP-Punkte durch das Absolvieren von DFP-konformen Fortbildungen erworben werden. Bei Ersteinreichung kann der Fortbildungszeitraum von fünf Jahren unterschritten werden.

Während der Gültigkeit eines aktuellen DFP-Diploms müssen bereits Punkte für das nächste Diplom erworben werden. Der Gültigkeitszeitraum des aktuellen Diploms ist – im Sinne der kontinuierlichen Fortbildung – gleichzeitig der DFP-Fortbildungszeitraum für das nächste DFP-Diplom.

Punktekriterien

  • Gesamtpunkte: In einem Fortbildungszeitraum von fünf Jahren müssen mindestens 250 Fortbildungspunkte vorgewiesen werden.
  • Medizinische Punkte: Von diesen 250 Fortbildungspunkten sind zumindest 200 Punkte durch medizinische Fortbildung* zu erwerben. Maximal 50 Punkte können im Rahmen sonstiger Fortbildung** erworben werden.
  • Punkte aus Veranstaltungen: Von den 250 Gesamtpunkten ist auch ein Anteil von mindestens 85 DFP-Punkte durch Vor-Ort-Fortbildungen (in Präsenz) nachzuweisen. Die restlichen 165 Punkte müssen nicht in Präsenz absolviert werden.

* Medizinische Fortbildung: Fortbildungsinhalte aus einem medizinischem Sonderfach. Für Ärztinnen und Ärzte sind DFP-Punkte aus allen Sonderfächern anrechenbar, unabhängig von ihrer ausgeübten Fachrichtung.

** Sonstige Fortbildung: nicht-medizinische Fortbildungsinhalte, die aber für den ärztlichen Beruf relevant sein müssen.

Hinweis: Werden in einem DFP-Fortbildungszeitraum von fünf Jahren mehr als 250 DFP-Punkte gesammelt, können diese nicht auf ein Folgediplom im nächsten DFP-Fortbildungszeitraum übertragen werden!

Antragstellung

  • online über das Online-Fortbildungskonto meindfp.at (Menüpunkt: "Diplome"/"Diplom beantragen").
  • in Ausnahmefällen schriftlich: Der Antrag und das Listenblatt für das DFP-Diplom (ebenfalls verfügbar im Menüpunkt "Kontodetails" am Online-Fortbildungskonto) wird inkl. Kopien der Teilnahmebestätigungen an das Fortbildungsreferat der zuständigen Landesärztekammer übermittelt.