Antrittsvoraussetzungen

 

Wer muss zur Prüfung antreten?

ÄrztInnen, die die Aufnahme in die Ärzteliste beantragen.

Sollte eines der folgenden Kriterien erfüllt werden, kann unter Berücksichtigung der vorzulegenden Unterlagen, der Entfall der Prüfung abgeklärt werden:

    • 3 Jahre deutschsprachige Berufstätigkeit im Gesundheitswesen oder
    • eine deutschsprachige Reifeprüfung oder ein gleichartiger und gleichwertiger Schulabschluss oder
    • ein abgeschlossenes deutschsprachiges Studium oder
    • eine ärztliche Ausbildung und Arzt- oder Facharztprüfung im deutschsprachigen Raum oder
    • ein erfolgreich absolviertes Studium der deutschen Sprache oder
    • eine gleichartige und gleichwertige Deutschprüfung im Ausland in einem Staat mit Deutsch als Amtssprache.

    Voraussetzungen

    Ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin zum Zeitpunkt der Anmeldung.

    Voraussetzung für den Antritt zur ÖÄK Sprachprüfung Deutsch ist ein Nachweis über das Sprachniveau C1. (= erfolgreich abgelegte Deutschprüfung in der Schwierigkeitsstufe C1)

    Die Anforderungen der Prüfung orientieren sich nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen. Die Prüfungen werden von Institutionen und Sprachschulen im In- und Ausland angeboten.

    Der Sprachnachweis darf nicht älter als 10 Jahre sein.

     

    Die ÖÄK Sprachprüfung Deutsch entspricht in ihrer Gestaltung (siehe Abschnitt "Prüfung") und thematischen Orientierung mindestens der Schwierigkeitsstufe C1/GER (= Kompetente Sprachverwendung, Advanced).

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    Advertorial

    Bericht 2023

    Ärztliche Fort- und
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