Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei Ihrer zuständigen Ärztekammer.
Dafür erforderlich sind das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular samt Zeitbestätigung und soweit bereits vorhandene Rasterzeugnisse in Kopie, die Sie während Ihrer Ausbildung erhalten haben.
Bei Prüfungsanmeldung im Sonderfach "Anästhesiologie und Intensivmedizin" bitte auch die EDAIC Part I Anmeldung bzw. das Ergebnis beilegen.
Die kompletten Unterlagen senden Sie schriftlich an Ihre zuständige Ärztekammer, in der Sie gemeldet sind. Diese prüft die Antrittsvoraussetzungen und erteilt die Zulassung.
Die Bestätigung über die Zulassung in Form einer Anmeldebestätigung erhalten Sie von der Österreichischen Akademie der Ärzte bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Anmeldeformular zum vorgezogenen MC-Test Radiologie
Für alle Sonderfächer außer den Internistischen Sonderfächern sowie der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie:
Voraussetzung für die Zulassung zur Facharztprüfung ist der Nachweis von 44 anrechenbaren Ausbildungsmonaten zum Anmeldeschluss.
Für die Internistischen Sonderfächer:
Die Prüfung der Internistischen Sonderfächern besteht aus zwei Teilen: Grundprüfung und Schwerpunktprüfung (in den Fächern Angiologie, Endokrinologie und Dabetologie, Gastroenterologie und Hepatologie, Hämatologie und internistische Onkologie, Infektiologie, Innere Meidzin (allgemein), Intensivmedizin, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie und Rheumatologie).
Die Anmeldung zur Grundprüfung Innere Medizin kann frühestens nach 33 Monaten Grundausbildung (9 Monate Basisausbildung + 24 Monate Sonderfach-Grundausbildung) erfolgen.
Die Anmeldung zu den einzelnen Schwerpunktprüfungen kann frühestens nach 53 Monaten (9 Monate Basisausbildung + 27 Monate Sonderfachgrundausbildung + 17 Monate Sonderfachschwerpunktausbildung) erfolgen.
Die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung über die Sonderfach-Grundausbildung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung über die Sonderfach-Schwerpunktausbildung.
Für das Sonderfach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie:
ÄAO 2006: 20 Ausbildungsmonate im Hauptfach
ÄAO 2015: 29 Ausbildungsmonate (9 Monate Basisausbildung, 15 Monate Sonderfachgrundausbildung und 5 Monate Sonderfachschwerpunktausbildung)
Der Anmeldschluss ist jeweils 3 Monate vor dem Prüfungstermin.
Die Prüfungsgebühr für die ÖÄK Facharztprüfung wurde von der Österreichischen Ärztekammer für 2023 mit € 1.270,-- festgelegt (für die Prüfungen der Internistischen Sonderfächer nach ÄAO 2015 beträgt die Prüfungsgebühr für 2023 € 635,-- pro Teilprüfung).
Die Prüfungsgebühr für die ÖÄK Facharztprüfung wurde von der Österreichischen Ärztekammer für 2024 mit € 1.364,-- festgelegt (für die Prüfungen der Internistischen Sonderfächer nach ÄAO 2015 beträgt die Prüfungsgebühr für 2024 € 682,-- pro Teilprüfung).
Sie wird mit der Anmeldebestätigung vorgeschrieben und ist bis spätestens 1 Woche vor Ihrem geplanten Prüfungstermin auf das Konto der Österreichischen Akademie der Ärzte, IBAN AT46 2011 1283 4350 3902 zu bezahlen.
Im Rahmen der Werbungskosten sind die Prüfungsgebühr und die Fahrtkosten steuerlich absetzbar.
Details zur Prüfungsgebühr lesen Sie im Infoblatt Gebühren für die ÖÄK Arztprüfungen.
Seit 1.1.2007 müssen alle ÄrztInnen in Ausbildung, die die selbstständige Berufsberechtigung als Facharzt/-ärztin neu erreichen wollen, und die Ausbildung nach dem 31.12.2006 beendet haben, die Facharztprüfung ablegen.
Wichtig ist, wenn auch nur eine einzige Ausbildungszeit nach dem 31.12.2006 liegt, muss die Prüfung gemacht werden.
Sie können von der Prüfung zurücktreten, indem Sie die Abmeldung schriftlich der Österreichischen Akademie der Ärzte bekannt geben. Eine telefonische Abmeldung ist nicht ausreichend. Bitte beachten Sie die Fristen und begründen Sie Ihre Abmeldung.
Wenn Sie nicht Mitglied einer Landesärztekammer sind und Ihnen im Zuge der Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten oder weil Sie nicht EWR-Bürger sind, die Prüfung vorgeschrieben wird, erhalten Sie alle dazu notwendigen Unterlagen und Informationen auf den Internetseiten der Österreichischen Ärtzekammer.
Die Bestätigung über die Zulassung erhalten Sie von der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Die Akademie der Ärzte ist das Bildungsforum der Öster- reichischen Ärztekammer und Expertenplattform für DFP, Arztprüfungen und ärztliche Fort- und Weiterbildung!