Bewertung der Prüfung
Die Prüfung wird anonymisiert nach einem objektiven, standardisierten Verfahren bewertet, d.h. dass die Antworten aller KandidatInnen zu einem Fall von einem Examinator korrigiert werden; bei 25 Fällen sind also 25 Examinatoren tätig (jeder Examinator bewertet einen Fall aller KandidatInnen).
Examinatoren sind ÄrztInnen für Allgemeinmedizin, die für die Korrektur geschult werden und diese unter Aufsicht des Prüfungsausschusses in etwa 1 1/2-tägiger Arbeit im Rahmen einer Klausur in Wien durchführen.
Für jede dem Antwortschlüssel entsprechende Antwort vergibt der Examinator einen Punkt. Bepunktet werden auch Synonyme, die dem Antwortschlüssel inhaltlich entsprechen.
Die Ergebnisermittlung erfolgt mittels elektronischer Erfassung der von den Examinatoren bewerteten Prüfungsbögen.
Bestehensgrenze
Die Bestehensgrenze richtet sich nach Schwierigkeit der Prüfung (90% vom Mittelwert aller KandidatInnen eines Prüfungstermines). Sie liegt im Allgemeinen zwischen 55 und 60 Prozent der möglichen Gesamtpunkte, wobei 51% nicht unterschritten werden dürfen.
Ergebnisermittlung
Sie werden innerhalb von 8 Wochen nach der Prüfung schriftlich von Ihrem Prüfungsergebnis verständigt. Telefonische Auskünfte über das Prüfungsergebnis sind nicht möglich.
Positives Ergebnis
Sie erhalten ein Prüfungszertifikat.
Dieses Prüfungszertifikat reichen Sie zusammen mit dem Nachweis über die Mindestausbildungszeit und dem vollständig positiv ausgefüllten Rasterzeugnis bei Ihrer Ärztekammer ein, um das Ius practicandi zu erlangen.
Für die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin wurde die Grundsatzentscheidung getroffen, innerhalb des Bereichs "bestanden" nicht weiter zu differenzieren und keinesfalls besser von schlechter Geeigneten zu unterscheiden.
Negatives Ergebnis - Einsichtnahme
Nach Vorliegen eines negativen Prüfungsergebnisses ist eine einmalige Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen innerhalb einer Frist von 28 Tagen nach erfolgter Zustellung der Mitteilung gestattet. Nach Ablauf dieser 28 Tage Frist ist eine Einsichtnahme nicht mehr möglich. Die Einsichtnahme erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung in Ihrer zuständien Ärztekammer und ist auf 2 Stunden beschränkt.
Sie sind berechtigt auf Wunsch einen Rechtsvertreter zur Einsichtnahme mitzubringen, wenn dieser die Verschwiegenheitspflich die Prüfungsinhalte betreffend anerkennt. Die Beiziehung anderer Personen ist unzulässig.
Die Einsichtnahme in positive Prüfungsergebnisse ist leider nicht möglich.
Beschwerde
Falls Sie der Meinung sind, dass das negative Prüfungsergebnis zu Unrecht besteht, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde gegen das Prüfungsergebnis zu erheben.
Diese ist
Im Falle einer Beschwerde ist der Antritt zur Wiederholungsprüfung erst nach Vorliegen des Ergebnisses des Beschwerdeverfahrens zulässig!
Wiederholungsprüfung
Im Falle einer Wiederholungsprüfung müssen Sie sich neu anmelden. Es genügt, wenn Sie das Anmeldeformular diesmal bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin direkt an die Österreichische Akademie der Ärzte schicken.
Die Anzahl der Antritte ist auf fünf Prüfungsantritte begrenzt. Der letzte (fünfte) Prüfungsantritt erfolgt in Form einer mündlichen, kommissionellen Prüfung.
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Die Akademie der Ärzte ist das Bildungsforum der Öster- reichischen Ärztekammer und Expertenplattform für DFP, Arztprüfungen und ärztliche Fort- und Weiterbildung!