Voraussetzungen
Seit 01.01.2007 müssen alle ÄrztInnen in Ausbildung, die die selbstständige Berufsberechtigung erreichen wollen, und die Ausbildung nach dem 31.12.2006 beendet haben, die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin ablegen. Wichtig ist, wenn auch nur eine einzige Ausbildungszeit nach dem 31.12.2006 liegt, muss die Prüfung gemacht werden.
Voraussetzung zum Prüfungsantritt für Mitglieder einer Ärztekammer sind 30 Monate praktische Ausbildung (Eintragung in der Ärzteliste) zum Zeitpunkt der Anmeldung, spätestens aber zum Anmeldeschluss.
Um in Österreich als Nichtmiglied einer Ärztekammer die Berufsberechtigung mit Anrechnung ausländischer Ausbildungszeiten zum Arzt für Allgemeinmedizin zu erlangen, ist der Nachweis über die Absolvierung der Mindestausbildungszeit (36 Monate), ein vollständig positiv bestätigtes Rasterzeugnis sowie das positive Ablegen der Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin notwendig.
Anmeldung / Zulassung
Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular per Email, Fax oder Post an die Ärztekammer, in der Sie gemeldet sind. Ihre Ärztekammer prüft die Antrittsvoraussetzungen und erteilt die Zulassung.
Die Bestätigung über die Zulassung erhalten Sie von der Österreichischen Akademie der Ärzte bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss ist jeweils 5 Wochen vor dem Prüfungstermin. Ihr ausgefülltes Anmeldeformular muss bis spätestens zu diesem Zeitpunkt bei Ihrer zuständigen Ärztekammer eingelangt sein.
Abmeldung / Rücktritt
Der Rücktritt von der Prüfung ist der Österreichischen Akademie der Ärzte schriftlich bekannt zu geben. Eine telefonische Abmeldung ist nicht ausreichend.
Wenn die Abmeldung innerhalb von 2 Wochen vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen erfolgt, bzw. bei Fernbleiben von der Prüfung ist die gesamte Prüfungsgebühr zu bezahlen.
Bei Abmeldung von der Prüfung aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Nachweise, wie z.B. Attest bei Erkrankung erforderlich) entstehen keine Kosten, die Prüfungsgebühr wird rückerstattet. Die Österreichische Ärztekammer prüft, ob die Abmeldung einen berücksichtigungswürdigen Grund enthält.
Die Abmeldung bis zu 2 Wochen vor der Prüfung ist ohne Angabe von Gründen möglich.
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