2.1 Kognitiv

MC-Fragen werden häufig kritisiert, weil

  1. man die richtige Lösung bloß ankreuzen müsse und die zutreffende Antwort durch bloßes Wiedererkennen finden würde. Im Gegensatz zu einer Prüfung mit „offenen“ Fragen müsse der Kandidat bei MC keine aktive Leistung erbringen.
  2. weil nur Faktenwissen geprüft würde.

Die Antwort aus der Prüfungsforschung lautet allerdings:

„What is being measured depends more on the content of the method or the task posed to the examinee, than on any characteristic of the method itself. The validity more likely depends on the stimulus format of a test rather than the response format with which the answer is captured (and the cognitive process involved).“(7)

Ähnlich wie bei einem Computer gibt es keine aussagekräftigen (Prüfungs-) Ergebnisse, wenn man nicht die richtigen Anforderungen eingibt. Es ist daher nur konsequent, wenn seit 2011 bereits auf der ersten Stufe der “Amerikaprüfung” (USMLE) auch für das “Grundlagenwissen” ausschließlich Anwendungsfragen mit Vignetten eingesetzt werden.

“Wissen” ist nicht gleich “Wissen”. Prüfungsaufgaben können mit sehr verschiedenen kognitiven Anforderungen verbunden sein, die von “aufzählen”, “vergleichen”, über “anwenden”, “prognostizieren” bis zu “evaluieren” und “eine neue Lösung suchen” reichen können. Man kann diese unterschiedlichen Anforderungen für verschiedene Wissensbereiche (Fakten, Konzepte, Prozeduren, Metakognition) formulieren (Abb. 2). Interdisziplinäre Anwendungsbeispiele für diese Matrix (6)

Abb. 2:

In der Medizin sind praxisrelevante Prüfungsanforderungen meistens auf den Stufen “Verständnis, Anwendung und Analyse” einzuordnen, wobei eine detaillierte Zuordnung nicht erforderlich ist.

Bei Facharztprüfungen sind Fragen auf der untersten Taxonomie-Stufe (Faktenwissen) obsolet.


"Wenn eine Frage vom Kandidaten eine Schlussfolgerung verlangt oder eine Prognose oder die Entscheidung über die weitere Vorgangsweise, dann soll sie als Anwendungsfrage gelten." (1, 3)

2.2 Fachlich

Mit der Facharztprüfung soll festgestellt werden, ob jemand über die fachlichen Mindestkompetenzen verfügt, die ein Facharzt am Beginn seiner eigenberechtigten Tätigkeit benötigt. Das Anforderungsniveau einer Frage muss daher in beide Richtungen abgegrenzt werden. Es ist sowohl eine Unterscheidung gegenüber dem „Additivfachniveau“ (z.B. Spezialkompetenz Nephrologie vs. allgemeine internistische Kompetenz bzgl. Nierenerkrankungen) als auch gegenüber der Kompetenz für die Allgemeinmedizin und dem im Grundstudium vermittelten Wissen erforderlich. Zum Zeitpunkt der Facharztprüfung geht es nicht um Wiedergabe von Wissen über Grundlagen sondern um die Anwendung dieses Wissens auf Probleme von Patienten.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Prüfungsausschusses ist es, die Gültigkeit (Validität) der Fragen für die Feststellung der „Facharztreife“ durch Kommissionsbeschluss zu bestätigen.

Die Akademie der Ärzte ist das Bildungsforum der Öster- reichischen Ärztekammer und Expertenplattform für DFP, Arztprüfungen und ärztliche Fort- und Weiterbildung!

Advertorial

Bericht 2023

Ärztliche Fort- und
Weiterbildung in Österreich

© Copyright 2013, Österreichische Akademie der Ärzte GmbH | Walcherstraße 11/23, 1020 Wien
Tel.: +43-1-512 63 83 | E-Mail: akademie@arztakademie.at