Mit 1.7.2019 wurde im Ärztegesetz das Notarztwesen neu geregelt.
Die Österreichische Ärztekammer hat im übertragenen Wirkungsbereich basierend auf den Bestimmungen der §§ 40 ff ÄrzteG idF BGBl I 20/2019 die Notärztinnen/Notärzte-Verordnung (NA-V) beschlossen, welche mit 1.7.2019 in Kraft getreten ist. Die Verordnung regelt die Inhalte und genauen Weiterbildungsmodalitäten für die Qualifikation als Notärztin/Notarzt sowie die Qualifikationserfordernisse für Leitende NotärztInnen.
Link zu FAQ's Notarztausbildung der ÖÄK
Grundlagen | Grundlage für das ÖÄK-Notarztdiplom ist die NA-V der Österreichischen Ärztekammer. Anhänge zur NA-V |
Ziel | Qualifizierung für die präklinische Notfallmedizin zur Behandlung von NotfallpatientInnen mit potentiellen oder bestehenden Vitalfunktionsstörungen im Rahmen organisierter Notarztdienste (insbesondere Notarztwagen und Notarzthubschrauber) |
Zielgruppe | gemäß § 40 Abs 3 ÄrzteG 1998: TurnusärztInnen in Ausbildung zu ÄrztInnen für Allgemeinmedizin oder FachärztInnen, sowie ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und FachärztInnen, ausgenommen sind jeweils FachärztInnen für
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Weiterbildungsdauer/ |
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Wesentliche | Erwerb klinischer, notärztlicher Kompetenzen durch Tätigkeiten insbesondere in den Gebieten
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Absolvierung regelmäßiger Fortbildungen | Gem. § 28 NA-V haben NotärztInnen regelmäßig eine von der ÖÄK anerkannte zweitägige Fortbildungsveranstaltung mit theoretischen und praktischen notärztlich relevanten Inhalten zu besuchen (16 LE zu je 45 Minuten). Die Fortbildung ist spätestens bis zum Ende des 36. auf die Abschlussprüfung gemäß § 13 oder den Abschluss der letzten Fortbildung folgenden Monatsletzten zu absolvieren, ansonsten erlischt die Berechtigung zur Tätigkeit als NotärztIn und darf erst dann wieder aufgenommen werden, wenn die Abschlussprüfung gemäß § 13 erfolgreich absolviert worden ist. |
Informationen zum Kursangebot | Bitte beachten Sie, dass österreichische Kurse nur dann anerkannt werden, wenn sie dieses Logo führen. Alle approbierten Weiterbildungen finden Sie im DFP-Kalender. Hinweis: Um das Suchergebnis zu verfeinern, setzen Sie im erweiterten Suchkasten ein Häkchen unter "Notfallmedizinische Fortbildungen - Finde nur § 40 Fortbildungen". |
Verleihung ÖÄK-Diplom | Die Ausstellung des notärztlichen Diploms gem. §§ 31 NA-V erfolgt durch die Österreichische Akademie der Ärzte. Aufgrund der Übergangsbestimmung gilt das alte Notarztsystem jedoch bis zum 30.06.2022 weiter, und es kann auch bis zu diesem Zeitpunkt nach den alten Regelungen ein Diplom Notärztin/Notarzt erworben werden.
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Informationen zum ÖÄK-Diplom NA/LNA | Österreichische Akademie der Ärzte GmbH
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Die Akademie der Ärzte ist das Bildungsforum der Öster- reichischen Ärztekammer und Expertenplattform für DFP, Arztprüfungen und ärztliche Fort- und Weiterbildung!