Notarzt

Mit 1.7.2019 wurde im Ärztegesetz das Notarztwesen neu geregelt. 

Die Österreichische Ärztekammer hat im übertragenen Wirkungsbereich basierend auf den Bestimmungen der §§ 40 ff ÄrzteG idF BGBl I 20/2019 die Notärztinnen/Notärzte-Verordnung (NA-V) beschlossen, welche mit 1.7.2019 in Kraft getreten ist. Die Verordnung regelt die Inhalte und genauen Weiterbildungsmodalitäten für die Qualifikation als Notärztin/Notarzt sowie die Qualifikationserfordernisse für Leitende NotärztInnen.

Link zu FAQ's Notarztausbildung der ÖÄK

Grundlagen

Grundlage für das ÖÄK-Notarztdiplom ist die NA-V der Österreichischen Ärztekammer.

Anhänge zur NA-V 

Ziel

Qualifizierung für die präklinische Notfallmedizin zur Behandlung von NotfallpatientInnen mit potentiellen oder bestehenden Vitalfunktionsstörungen im Rahmen organisierter Notarztdienste (insbesondere Notarztwagen und Notarzthubschrauber)

Zielgruppe

gemäß § 40 Abs 3 ÄrzteG 1998:

TurnusärztInnen in Ausbildung zu ÄrztInnen für Allgemeinmedizin oder FachärztInnen, sowie ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und FachärztInnen, ausgenommen sind jeweils FachärztInnen für 

  • Klinische Immunologie
  • Klinische Immunologie und Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin
  • Klinische Pathologie und Molekularpathologie
  • Klinische Pathologie und Neuropathologie
  • Klinische Mikrobiologie und Hygiene sowie 
  • Klinische Mikrobiologie und Virologie

Weiterbildungsdauer/
Stundenerfordernis

 

  • zumindest 33-monatige ärztliche Berufsausübung als notärztliche Qualifikation
  • Absolvierung eines anerkannten notärztlichen Lehrgangs mit theoretischen und praktischen Inhalten von zumindest 80 LE zu je 45 Minuten
  • Teilnahme an zumindest 20 dokumentierten notärztlichen Einsätzen
  • erfolgreiche Absolvierung einer notärztlichen Abschlussprüfung mit theoretischen und praktischen Inhalten

 

Wesentliche
Inhalte

Erwerb klinischer, notärztlicher Kompetenzen durch Tätigkeiten insbesondere in den Gebieten

  • Reanimation, Atemwegssicherung, Intubation und Schocktherapie sowie Therapie von Störungen des Säure-, Basen-, Elektrolyt- und Wasserhaushalt
  • Anästhesie und Intensivbehandlung
  • Infusionstherapie
  • Chirurgie, Unfallchirurgie einschließlich Hirn- und Rückenmarksverletzungen sowie Verletzungen der großen Körperhöhlen, abdomineller Chirurgie, Thoraxchirurgie und Gefäßchirurgie
  • Diagnose und Therapie von Frakturen und Verrenkungen
  • Innere Medizin, insbesondere Kardiologie einschließlich EKG-Diagnostik, Kinder- und Jugendheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapeutischer Medizin.

Absolvierung regelmäßiger Fortbildungen

Gem. § 28 NA-V haben NotärztInnen regelmäßig eine von der ÖÄK anerkannte zweitägige Fortbildungsveranstaltung mit theoretischen und praktischen notärztlich relevanten Inhalten zu besuchen (16 LE zu je 45 Minuten).

Die Fortbildung ist spätestens bis zum Ende des 36. auf die Abschlussprüfung gemäß § 13 oder den Abschluss der letzten Fortbildung folgenden Monatsletzten zu absolvieren, ansonsten erlischt die Berechtigung zur Tätigkeit als NotärztIn und darf erst dann wieder aufgenommen werden, wenn die Abschlussprüfung gemäß § 13 erfolgreich absolviert worden ist.

Informationen zum Kursangebot

Bitte beachten Sie, dass österreichische Kurse nur dann anerkannt werden, wenn sie dieses Logo führen.

                                   

Alle approbierten Weiterbildungen finden Sie im DFP-Kalender.

Hinweis: Um das Suchergebnis zu verfeinern, setzen Sie im erweiterten Suchkasten ein Häkchen unter "Notfallmedizinische Fortbildungen - Finde nur § 40 Fortbildungen".

Verleihung ÖÄK-Diplom

Die Ausstellung des notärztlichen Diploms gem. §§ 31 NA-V erfolgt durch die Österreichische Akademie der Ärzte.

Aufgrund der Übergangsbestimmung gilt das alte Notarztsystem jedoch bis zum 30.06.2022 weiter, und es kann auch bis zu diesem Zeitpunkt nach den alten Regelungen ein Diplom Notärztin/Notarzt erworben werden.

DIPLOME NACH DEM ALTEN SYSTEM UND BEFRISTETE FOLGEDIPLOME ("UMSTELLUNGSDIPLOME NACH ALTEM SYSTEM") WERDEN BIS DAHIN WEITERHIN DURCH DIE ÖÄK (IM WEGE DER LANDESÄRZTEKAMMER) AUSGESTELLT.

Mit dem befristeten "Umstellungsdiplom" erfolgt die Überführung in das neue Notarzt-System. Dieses Notarzt-Diplom wird auch im Online-Fortbildungskonto auf www.meindfp.at erfasst, und jedes weitere Notarzt-Diplom kann nach Erfüllung der erforderlichen Kriterien direkt über das Fortbildungskonto online beantragt werden. Stichtag ist das Datum des Inkrafttretens der NA-V am 01.07.2019:


1. Wurde ein alter notärztlicher Lehrgang und die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt (ius practicandi) vor dem 01.07.2019 absolviert, wird ein Notarzt-Dekret von der ÖÄK ausgestellt.

2. Wurde ein alter notärztlicher Lehrgang vor dem 01.07.2019, aber die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt (ius practicandi) nach dem 01.07.2019 absolviert, ist bereits ein auf drei Jahre befristetes Diplom von der ÖÄK auszustellen. Die Qualifikation zum Notarzt wurde jedoch nach dem alten System erworben, weshalb für die Ausübung der Tätigkeit sowie Diplomausstellung das ius practicandi notwendig ist.

3. Für notärztliche Lehrgänge sowie Fortbildungen nach dem neuen System, die also nach dem 01.07.2019 begonnen und absolviert wurden, wird ein auf drei Jahre befristetes Diplom von der Österreichischen Ärztekammer ausgestellt.

Informationen zum ÖÄK-Diplom NA/LNA

Österreichische Akademie der Ärzte GmbH
Walcherstraße 11/23, 1020 Wien 
Tel: 01/512 63 83-36 
Email: notarzt@arztakademie.at

 

Die Akademie der Ärzte ist das Bildungsforum der Öster- reichischen Ärztekammer und Expertenplattform für DFP, Arztprüfungen und ärztliche Fort- und Weiterbildung!

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Bericht 2023

Ärztliche Fort- und
Weiterbildung in Österreich

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