Mit 1.7.2019 wurde im Ärztegesetz das Notarztwesen neu geregelt.
Die Österreichische Ärztekammer hat im übertragenen Wirkungsbereich basierend auf den Bestimmungen der §§ 40 ff ÄrzteG idF BGBl I 20/2019 die Notärztinnen/Notärzte-Verordnung (NA-V) beschlossen, welche mit 1.7.2019 in Kraft getreten ist. Die Verordnung regelt die Inhalte und genauen Weiterbildungsmodalitäten für die Qualifikation als Notärztin/Notarzt sowie die Qualifikationserfordernisse für Leitende Notärztinnen/Leitende Notärzte.
Link zu FAQ's Notarztausbildung der ÖÄK
Grundlagen | Grundlage für das ÖÄK-Diplom Leitender Notarzt ist die NA-V der Österreichischen Ärztekamme Anhänge zur NA-V |
Ziel | Ausübung einer leitenden notärztlichen Tätigkeit im Rahmen organisierter Notarztdienste, ärztliche Leitung von Rettungsdiensten |
Zielgruppe | gemäß § 40a Abs 1 ÄrzteG bzw. § 11 NA-V: ÄrztInnen, die eine zumindest dreijährige Tätigkeit als Notarzt im Rahmen eines organisierten Notarztdienstes oder eine zumindest gleich lange Ausübung einer notärztlichen Tätigkeit im Rahmen einer Krankenanstalt und eine gültige Berechtigung als Notarzt vorweisen |
Weiterbildungsdauer/ |
|
Wesentliche | Erwerb von theoretischen und praktischen Kenntnissen unter Bedachtnahme auf Großeinsätze |
Absolvierung regelmäßiger Fortbildungen | Gem. § 40a Abs 4 NA-V haben Leitende NotärztInnen regelmäßig eine von der ÖÄK anerkannte zweitägige Fortbildungsveranstaltung mit theoretischen und praktischen notärztlich relevanten Inhalten zu besuchen (16 LE zu je 45 Minuten). Die Fortbildung ist spätestens bis zum 48. auf den Abschluss des Weiterbildungslehrgangs oder der letzten Fortbildung für Leitende NotärztInnen folgenden Monat zu absolvieren, ansonsten erlischt die Berechtigung zur Ausübung einer leitenden notärztlichen Tätigkeit und zur Führung der Bezeichnung "Leitender Notarzt" und die Prüfung gemäß § 11 Abs 4 ist zu wiederholen. |
Informationen zum Kursangebot | Bitte beachten Sie, dass österreichische Kurse nur dann anerkannt werden, wenn sie dieses Logo führen.
|
Verleihung ÖÄK-Diplom | Das Diplom Leitender Notarzt wird nach Absolvierung des LNA-Lehrgangs nach neuem System auf Antrag, welcher bei der Österreichischen Akademie der Ärzte zu stellen ist, befristet auf 4 Jahre ausgestellt (§ 32 NA-V).
|
Informationen zum ÖÄK-Diplom NA/LNA | Österreichische Akademie der Ärzte GmbH
|
Die Akademie der Ärzte ist das Bildungsforum der Öster- reichischen Ärztekammer und Expertenplattform für DFP, Arztprüfungen und ärztliche Fort- und Weiterbildung!