Leitender Notarzt

Mit 1.7.2019 wurde im Ärztegesetz das Notarztwesen neu geregelt. 

Die Österreichische Ärztekammer hat im übertragenen Wirkungsbereich basierend auf den Bestimmungen der §§ 40 ff ÄrzteG idF BGBl I 20/2019 die Notärztinnen/Notärzte-Verordnung (NA-V) beschlossen, welche mit 1.7.2019 in Kraft getreten ist. Die Verordnung regelt die Inhalte und genauen Weiterbildungsmodalitäten für die Qualifikation als Notärztin/Notarzt sowie die Qualifikationserfordernisse für Leitende Notärztinnen/Leitende Notärzte.

Link zu FAQ's Notarztausbildung der ÖÄK

Grundlagen

Grundlage für das ÖÄK-Diplom Leitender Notarzt ist die NA-V der Österreichischen Ärztekamme

Anhänge zur NA-V 

Ziel

Ausübung einer leitenden notärztlichen Tätigkeit im Rahmen organisierter Notarztdienste, ärztliche Leitung von Rettungsdiensten

Zielgruppe

gemäß § 40a Abs 1 ÄrzteG bzw. § 11 NA-V:

ÄrztInnen, die eine zumindest dreijährige Tätigkeit als Notarzt im Rahmen eines organisierten Notarztdienstes oder eine zumindest gleich lange Ausübung einer notärztlichen Tätigkeit im Rahmen einer Krankenanstalt und eine gültige Berechtigung als Notarzt vorweisen

Bestätigung über 3jährige notärztlichen Tätigkeit als Voraussetzung für die Teilnahme am Weiterbildungslehrgang und für die Ausstellung des Diploms Leitende Notärztin/Leitender Notarzt

Weiterbildungsdauer/
Stundenerfordernis

 

  • Absolvierung eines anerkannten Weiterbildungslehrgangs mit theoretischen und praktischen Inhalten von zumindest 60 LE zu je 45 Minuten
  • erfolgreiche Absolvierung einer Abschlussprüfung des Lehrgangs (organisatorische Durchführung obliegt dem Anbieter des Weiterbildungslehrgangs)

 

Wesentliche
Inhalte

Erwerb von theoretischen und praktischen Kenntnissen unter Bedachtnahme auf Großeinsätze

Absolvierung regelmäßiger Fortbildungen

Gem. § 40a Abs 4 NA-V haben Leitende NotärztInnen regelmäßig eine von der ÖÄK anerkannte zweitägige Fortbildungsveranstaltung mit theoretischen und praktischen notärztlich relevanten Inhalten zu besuchen (16 LE zu je 45 Minuten).

Die Fortbildung ist spätestens bis zum 48. auf den Abschluss des Weiterbildungslehrgangs oder der letzten Fortbildung für Leitende NotärztInnen folgenden Monat zu absolvieren, ansonsten erlischt die Berechtigung zur Ausübung einer leitenden notärztlichen Tätigkeit und zur Führung der Bezeichnung "Leitender Notarzt" und die Prüfung gemäß § 11 Abs 4 ist zu wiederholen.  

Informationen zum Kursangebot

Bitte beachten Sie, dass österreichische Kurse nur dann anerkannt werden, wenn sie dieses Logo führen.

                                   


Folgende Lehrinstitutionen bieten Lehrgänge gemäß dem ÖÄK-Curriculum an:

Österreichische Akademie der Ärzte

Walcherstraße 11/23
1020 Wien
>>Informationen zum LNA-Lehrgang 2021

 

Verleihung ÖÄK-Diplom

Das Diplom Leitender Notarzt wird nach Absolvierung des LNA-Lehrgangs nach neuem System auf Antrag, welcher bei der Österreichischen Akademie der Ärzte zu stellen ist, befristet auf 4 Jahre ausgestellt (§ 32 NA-V).


Derzeit werden nach fristgerechtem Absolvieren eines Refreshers auf 4 Jahre befristete LNA-Diplome ("Umstellungsdiplome") noch von der ÖÄK (im Wege der Landesärztekammer) ausgestellt.
Mit dem befristeten "Umstellungsdiplom" erfolgt die Überführung in das neue Leitende Notarzt-System. Das LNA-Diplom scheint damit am Fortbildungskonto auf www.meindfp.at auf und jedes weitere LNA-Diplom kann nach Erfüllung der erforderlichen Kriterien direkt über das Fortbildungskonto online beantragt werden.

Informationen zum ÖÄK-Diplom NA/LNA

Österreichische Akademie der Ärzte GmbH
Walcherstraße 11/23, 1020 Wien 
Tel: 01/512 63 83-36 
Email: notarzt@arztakademie.at

 

Die Akademie der Ärzte ist das Bildungsforum der Öster- reichischen Ärztekammer und Expertenplattform für DFP, Arztprüfungen und ärztliche Fort- und Weiterbildung!

Advertorial

Bericht 2023

Ärztliche Fort- und
Weiterbildung in Österreich

© Copyright 2013, Österreichische Akademie der Ärzte GmbH | Walcherstraße 11/23, 1020 Wien
Tel.: +43-1-512 63 83 | E-Mail: akademie@arztakademie.at