Die ÖÄK-Diplome basieren auf der Verordnung über ärztliche Weiterbildung der Österreichischen Ärztekammer und den Anlagen/Richtlinien. Ziel von ÖÄK-Diplomen ist der Nachweis des vertieften geregelten Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung. Durch den Erwerb eines ÖÄK-Diploms weist eine Ärztin/ein Arzt nach, dass sie/er sich in einem definierten Gebiet der Medizin strukturiert, qualitätsgesichert besonders fortgebildet hat.
Die ÖÄK-Zertifikate basieren auf der Verordnung über ärztliche Weiterbildung der Österreichischen Ärztekammer und den Anlagen/Richtlinien. Das Ziel von ÖÄK-Zertifikaten ist der Nachweis des vertieften geregelten Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für einzelne spezifische ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
Die ÖÄK-CPD basieren auf der Verordnung über ärztliche Weiterbildung der Österreichischen Ärztekammer und den Anlagen/Richtlinien. Das Ziel von CPD-Weiterbildungen ist der Nachweis des Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in für die Ausübung des ärztlichen Berufs notwendigen, nicht medizinischen Wissensgebieten. Durch den Erwerb eines CPD weist die Ärztin/der Arzt nach, dass sie/er sich in einem definierten Gebiet strukturiert, qualitätsgesichert besonders fortgebildet hat.
ÖÄK-Diplome, ÖÄK-Zertifikate und ÖÄK-CPD (ÖÄK-Weiterbildungsurkunden) können erst nach Beendigung der Berufsausbildung, d.h. mit Erlangung der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung - unter der Voraussetzung der Eintragung in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer zum Zeitpunkt der Antragstellung - verliehen werden.
Der Vorstand der Österreichischen Ärztekammer hat für inländischen Weiterbildungen zu ÖÄK-Weiterbildungsurkunden beschlossen, dass ab 1.1.2007 ÖÄK-Weiterbildungsurkunden nur mehr aufgrund der Teilnahme an approbierten Weiterbildungen verliehen werden können.
Analog zum Ausbildungsrecht werden für ÖÄK-Weiterbildungsurkunden nur mehr solche inländische Weiterbildungen anerkannt, die von der Österreichischen Ärztekammer für die ÖÄK-Weiterbildungsurkunde approbiert sind.
Achtung: Ist die Weiterbildung für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) approbiert, gilt sie nicht automatisch auch für die ÖÄK-Weiterbildungsurkunde als approbiert. In einem speziellen Begutachtungsvorgang wird überprüft, ob die Anforderungen der Verordnung über ärztliche Weiterbildung sowie der ÖÄK-Weiterbildungsurkunde erfüllt sind. Die Approbationen für das DFP und für die ÖÄK-Weiterbildungsurkunde sind bei der jeweiligen Weiterbildung im DFP Kalender angeführt.
Diese Regelung ist nicht für im Ausland absolvierte Weiterbildungen anzuwenden. Diese können nach Vorlage durch die Antragstellerin/den Antragsteller auch zukünftig vom zuständigen Weiterbildungsverantwortlichen anerkannt werden, sofern Gleichwertigkeit der absolvierten Weiterbildung mit den Vorgaben in der Anlage/Richtlinie zur ÖÄK-Weiterbildungsurkunde und der Verordnung über ärztliche Weiterbildung gegeben ist. Die aktuelle Fassung der Verordnung wie auch der Anlagen/Richtlinien finden Sie auf der Website www.arztakademie.at bei der jeweiligen Weiterbildungsurkunde wie auch im Download-Bereich.
Informationen über anerkannte (=approbierte) Weiterbildungen zu ÖÄK-Weiterbildungsurkunden finden Sie im DFP-Kalender www.dfpkalender.at. Die Anmeldungen erfolgen direkt beim Weiterbildungsanbieter.
Bitte beachten Sie, dass in Österreich durchgeführte Weiterbildungen österreichische Kurse nur dann anerkannt werden, wenn sie dieses Logo führen.
Der Antrag für ein ÖÄK-Diplom, ÖÄK-Zertifikat und ÖÄK-CPD ist
ÖÄK-Weiterbildungsurkunde beantragen.
Die Ausstellungsgebühr wird bei Übermittlung der ÖÄK-Weiterbildungsurkunde in Rechnung gestellt.
Der ÖÄK-Vorstand bei seiner Sitzung am 11.11.2020 beschlossen hat, dass
Wichtige Information zur Anpassung der Ausstellungsgebühr für eine Weiterbildungsurkunde
ÖÄK-Weiterbildungsurkunden (ÖÄK-Diplome/ÖÄK-Zertifikate/ÖÄK-CPD) bescheinigen Ärztinnen und Ärzte die eingehenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche den Inhalt der strukturierten Weiterbildung im jeweiligen Weiterbildungsgebiet darstellen. Die Gebühren für die Ausstellung dieser Dokumente wurden bis jetzt solidarisch finanziert und beinhalteten – neben der Ausstellungsleistung – folgende begleitende Leistungen:
• Bereitstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelwerke (Verordnung und Richtlinien)
• Qualitätsprüfung der Weiterbildungsangebote mit den Weiterbildungsverantwortlichen
• Antragswesen inklusive Prüfung der Anträge und Nachweise hinsichtlich Richtlinienkonformität
Durch diese solidarische Finanzierung konnten Mitglieder der Österreichischen Ärztekammer die ÖÄK-Weiterbildungsurkunde vergleichsweise kostengünstig beziehen.
Mit Wirksamkeit 1.11.2018 ist die Akademie von der ÖÄK beauftragt, die Ausstellungsgebühr aufwandsgerecht (siehe oben angeführte Leistungen) zu kalkulieren.
Das Diplom-Fortbildungs-Programm der Österreichischen Ärztekammer wird selbstverständlich weiterhin solidarisch durch die Ärzteschaft finanziert. Es beruht auf einem verpflichtenden Bekenntnis zur kontinuierlichen fachlichen Fortbildung von jeder einzelnen Ärztin/jedem einzelnen Arzt. Dies unterscheidet die Weiterbildungsurkunde, welche Ärztinnen und Ärzte aufgrund von individuellen beruflichen Bedürfnissen erwerben.
Die Akademie der Ärzte ist das Bildungsforum der Öster- reichischen Ärztekammer und Expertenplattform für DFP, Arztprüfungen und ärztliche Fort- und Weiterbildung!