Registrierung als Fortbildungsanbieter

Nur sorgfältig geprüfte und den DFP-Vorgaben entsprechende Fortbildungsanbieter können die Fortbildung zur DFP-Approbation einreichen! Alle anderen erhalten keinen Zugang zu unserem System. Diese Vorselektion erfolgt über die Registrierung des Veranstalters, die in 5 Schritten online über den DFP-Kalender erfolgt.
Dabei wird die neue Institution/Abteilung ausgewählt und angelegt bzw. die persönlichen Daten des Users erfasst.

Die Angaben des Veranstalters werden geprüft. Nach Erhalt der unterfertigten Einverständniserklärung wird dieser von der Akademie freigeschaltet. Die Einverständniserklärung (= Bestätigung zur Richtigkeit der Daten und Zustimmung der Datenverarbeitung und Zustimmung zur Einhaltung der DFP-Verordnung) beinhaltet die Veranstalterdaten sowie die Angabe/Unterschrift des ärztlichen Hauptverantwortlichen für DFP-Fortbildungen. Erst dann kann der Approbationslauf gestartet werden!

Im Rahmen der Registrierung wird die Anerkennbarkeit des Fortbildungsanbieters nach folgenden Kriterien geprüft:

Ärztlicher Fortbildungsanbieter


Anerkannt sind:


•    alle akkreditierbaren Anbieter lt. § 21

(1) Zur Sicherung einer objektivierten und unabhängigen Fortbildungsstruktur können folgende juristische Personen um Akkreditierung ansuchen, sofern diese nach österreichischem Recht gegründet wurden und ihren Sitz in Österreich haben:

a) von der Österreichischen Ärztekammer assoziierte wissenschaftliche Gesellschaften vertreten durch das vereinsrechtliche Leitungsorgan

b) repräsentative wissenschaftliche Gesellschaften von Addititvfächern gemäß Ärzte-Ausbildungsordnung nach Beschluss des Vorstands der Österreichischen Ärztekammer

c) medizinische Universitäten vertreten durch den Rektor, sofern vom Rektorat der medizinischen Universität ein ärztlicher DFP-Verantwortlicher bestellt wurde

d) Universitätskliniken und klinische Institute sowie abgrenzbare etablierte Organisationseinheiten in Universitätskliniken und klinischen Instituten vertreten durch den Leiter der Universitätsklinik oder des klinischen Institutes

e) Abteilungen und Institute von bettenführenden Krankenanstalten, vertreten durch den Vorstand

f) Rechtsträger von einer oder mehrerer bettenführenden Krankenanstalten, sofern im Rechtsträger und in der akkreditierten Krankenanstalt ein ärztlicher DFP-Verantwortlicher bestellt ist vertreten durch den ärztlichen Leiter.


•    allgemein anerkannte, wissenschaftliche Gesellschaften


•    ärztliche Berufsverbände und zugeordnete Fortbildungsakademien, die durch die österreichische Akademie der Ärzte registriert wurden


Nicht anerkannt sind:

•    Einzelpersonen
•    Gruppenpraxen oder Krankenanstalten in der Rechtsform selbständiger Ambulatorien
•    Unternehmen, die Medizinprodukte, Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und/oder Lebensmittel herstellen oder vertreiben

Kongressveranstalter (Professional Congress Organizers, PCO) und weitere Serviceprovider werden nicht als Anbieter von DFP-Fortbildung anerkannt. Daher sind auch Fortbildungsaktivitäten, die von den genannten Anbietern organisiert werden, nicht DFP-anerkannt.


Ärztliche/r Hauptverantwortliche/r

Bei der Registrierung muss ein/e ärztliche/r Hauptverantwortliche/r angeführt werden,
der die Akzeptanz der DFP-Verordnung sowie die Richtigkeit der Daten und Zustimmung der Datenverarbeitung mit seiner Unterschrift bestätigt!

Die Akademie der Ärzte ist das Bildungsforum der Öster- reichischen Ärztekammer und Expertenplattform für DFP, Arztprüfungen und ärztliche Fort- und Weiterbildung!

Advertorial

Bericht 2023

Ärztliche Fort- und
Weiterbildung in Österreich

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