DFP-Diplom

Das DFP-Diplom dient der Ärztin/dem Arzt zum Nachweis der Absolvierung von kontinuierlicher ärztlicher Fortbildung und dokumentiert den strukturierten Kompetenzerhalt einer abgeschlossenen Berufsausbildung und ist eine der zwei Möglichkeiten, den Fortbildungsnachweis zu erbringen.

Das DFP-Diplom kann erstmals mit Erlangen der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung beantragt werden, wobei der früheste Gültigkeitsbeginn des DFP-Diploms der Zeitpunkt des Erwerbs der selbständigen Berufsberechtigung ist. Vorher erworbene Punkte können in einem Zeitraum von fünf Jahren (DFP-Fortbildungszeitraum) anerkannt werden.

 

Für das DFP-Diplom gelten folgende Kriterien:

  • mindestens 250 DFP-Punkte
  • davon mindestens 200 medizinische DFP-Punkte*, maximal 50 DFP-Punkte durch sonstige Fortbildung** und
  • mindestens 85 DFP-Punkte aus Veranstaltungen (inkl. Webinare, Qualitätszirkel und Intervisionen), maximal 165 DFP-Punkte durch E-Learning-Fortbildungen, Hospitationen, Supervisionen, wissenschaftliche Arbeiten
  • Fortbildungs- und Gültigkeitszeitraum: 5 Jahre

 

* Medizinische DFP-Punkte: Medizinische Fortbildung umfasst ausschließlich das Absolvieren medizinisch-fachlicher approbierter Fortbildung, basierend auf den Fächern der Studienordnung der medizinischen Universitäten in Österreich. Ärzt:innen aller Sonderfächer und Allgemeinmediziner:innen können medizinische Punkte aus allen Fächern als medizinische DFP-Punkte anrechnen lassen, was insbesondere bedeutsam sein kann, wenn in der ausgeübten Fachrichtung nur wenige Fortbildungen angeboten werden. Die Auswahl erfolgt nach individueller Schwerpunktsetzung der Ärztin/des Arztes.

** Sonstige DFP-Punkte: Sonstige Fortbildung umfasst nichtmedizinische Fortbildungen und kann im Rahmen aller anerkannten DFP-Fortbildungen absolviert und anerkannt werden. Sonstige Fortbildung muss für den ärztlichen Beruf relevant, aber nicht rein patientenorientiert sein (z. B. Medizinisch-Englisch-Kurs, Steuerseminar für die Praxis, Führungs- und Kommunikationsseminare, medizinrechtliche Fortbildung). Sonstige Fortbildung wird von der Österreichischen Ärztekammer als sonstige Fortbildung gesondert approbiert, wenn ärztlich relevante Inhalte angeboten werden und ein ärztlicher Fortbildungsanbieter als Veranstalter auftritt.

 

Antragstellung DFP-Diplom

 

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Bericht 2023

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