BKFP | Überprüfung personenbezogene Mindestfrequenzen 2025

Anrechnung Assessmenttätigkeiten

Zur Erreichung der erforderlichen personenbezogenen Mindestfrequenz für das Kalenderjahr 2025 als personenbezogenes Qualitätskriterium können Assessmenttätigkeiten für das Kalenderjahr 2025 bis spätestens 31.05.2026 eingebracht werden. 

Bitte erfassen Sie die Anzahl der durchgeführten Leistungen in der Excel-Liste der Assessmenttätigkeiten und retournieren Sie diese gemeinsam mit dem unterfertigten Formular an mmmYmtmcEBhcnp0YWthZGVtaWUuYXQ=!