BKFP | Überprüfung personenbezogene Mindestfrequenzen 2024
Anrechnung Assessmenttätigkeiten
Zur Erreichung der erforderlichen personenbezogenen Mindestfrequenz für das Kalenderjahr 2024 als personenbezogenes Qualitätskriterium können Assessmenttätigkeiten für das Kalenderjahr 2024 bis spätestens 15.04.2025 eingebracht werden.
Bitte erfassen Sie die Anzahl der durchgeführten Leistungen in der Excel-Liste der Assessmenttätigkeiten und retournieren Sie diese gemeinsam mit dem unterfertigten Formular an mmmYmtmcEBhcnp0YWthZGVtaWUuYXQ=!