Ansuchen um Verleihung des ÖÄK-Diploms/ÖÄK-Zertifikats/ÖÄK-CPD (ÖÄK-Weiterbildungsurkunden)
Bitte beachten Sie, dass ein ÖÄK-Diplom/ÖÄK-Zertifikat/ÖÄK-CPD nur bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen ausgestellt werden kann. Die Erfassung der Weiterbildungen auf dem Online-Fortbildungskonto meindfp.at ist für diesen Nachweis nicht ausreichend.
Für das ÖÄK-Diplom Substitutionsbehandlung: Neben der Bestätigung für den Basiskurs wird auch die Bestätigung über die Absolvierung des E-Learning zum ÖÄK-Diplom Substitutionsbehandlung benötigt (www.arztakademie.at/substitution-elearning).
Österreichische Akademie der Ärzte GmbH
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