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ÖÄK Facharztprüfung Prüfungsergebnis

Alle Prüfungen werden anonymisiert und nach einem objektiven, standardisierten Verfahren bewertet. Die Festlegung der Bestehensgrenze erfolgt durch den Prüfungsausschuss nach anerkannten prüfungsmethodischen Kriterien. Die Bewertung erfolgt mit "bestanden" oder "nicht bestanden".

Sie werden innerhalb von 8 Wochen nach der Prüfung schriftlich von Ihrem Prüfungsergebnis verständigt. Bei mündlichen Prüfungen kann das Ergebnis bereits im Anschluss an die Prüfung bekannt gegeben werden. Telefonische Auskünfte über das Prüfungsergebnis sind keinesfalls möglich.

Prüfungsergebnisse online

Sobald die Prüfungsergebnisse feststehen, werden Sie auf der Homepage der österreichischen akademie der ärzte unter www.arztakademie.at/ergebnisse publiziert. Dieser Termin wird - wenn organisatorisch möglich - am Prüfungstag bekannt gegeben. Telefonische Auskünfte über das Prüfungsergebnis und Kandidatennummern sind keinesfalls möglich.

Positives Prüfungsergebnis

Bei Bestehen der Prüfung reichen Sie Ihr Prüfungszertifikat zusammen mit dem Nachweis über die Mindestausbildungszeit und dem vollständig positiv ausgefüllten Rasterzeugnis bei Ihrer Landesärztekammer ein, um Ihren Facharzttitel zu erlangen.

Negatives Prüfungsergebnis

Wenn Sie die Prüfung nicht bestanden haben, können Sie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in Ihrer Landesärztekammer Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen.

Beschwerde

Falls Sie der Meinung sind, dass das negative Prüfungsergebnis zu Unrecht besteht, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde gegen das Prüfungsergebnis zu erheben.
Diese Beschwerde ist schriftlich zu begründen und bis spätestens 4 Wochen nach erfolgter Zustellung bei der österreichischen akademie der ärzte einzubringen. Im Falle einer Beschwerde ist der Antritt zur Wiederholungsprüfung erst nach Vorliegen des Ergebnisses des Beschwerdeverfahrens zulässig.

Wiederholungsprüfung

Sie können die Prüfung beim nächsten Termin wiederholen. Bitte beachten Sie jedoch die direkt oberhalb angeführte Bestimmung hinsichtlich des Beschwerdeverfahrens. Die Anzahl der Wiederholungsprüfungen ist nicht begrenzt.

Im Falle einer Wiederholungsprüfung melden Sie sich dirket bei der österreichischen akademie der ärzte per Anmeldeformular an. Bitte achten Sie darauf den Anmeldschluss einzuhalten.