Die Prüfung wird anonymisiert nach einem objektiven, standardisierten Verfahren bewertet. Die Bewertung erfolgt mit "bestanden" oder "nicht bestanden".
Sie werden innerhalb von 8 Wochen nach der Prüfung schriftlich von Ihrem Prüfungsergebnis verständigt.
Telefonische Auskünfte über das Prüfungsergebnis sind keinesfalls möglich.
Sie erhalten ein Prüfungszertifikat.
Dieses Prüfungszertifikat reichen Sie zusammen mit dem Nachweis über die Mindestausbildungszeit und dem vollständig positiv ausgefüllten Rasterzeugnis bei Ihrer Landesärztekammer ein, um das Ius practicandi zu erlangen.
Einsichtnahme
Sie können innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach erfolgter Zustellung der Ergebnismitteilung und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in Ihrer Landesärztekammer Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen.
Beschwerde
Falls Sie der Meinung sind, dass das negative Prüfungsergebnis zu Unrecht besteht, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde gegen das Prüfungsergebnis zu erheben.
Diese ist
Im Falle einer Beschwerde ist der Antritt zur Wiederholungsprüfung erst nach Vorliegen des Ergebnisses des Beschwerdeverfahrens zulässig!
Sie können die Prüfung beim nächsten Termin wiederholen. Bitte beachten Sie jedoch die oben angeführte Bestimmung hinsichtlich des Beschwerdeverfahrens. Die Anzahl der Wiederholungsprüfungen ist nicht begrenzt.
Im Falle einer Wiederholungsprüfung müssen Sie sich neu anmelden. Es genügt, wenn Sie das Anmeldeformular diesmal direkt an die österreichische akademie der ärzte schicken.
Das Anmeldeformular muss spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin in der österreichischen akademie der ärzte eingelangt sein.
Die akademie der ärzte ist das Bildungsforum der Österrei- chischen Ärztekammer und Expertenplattenform für DFP, Arztprüfungen und ärztliche Fort- und Weiterbildung!