Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular per Fax, Email oder Post an die Landesärztekammer, in der Sie gemeldet sind. Diese prüft die Antrittsvoraussetzungen und erteilt die Zulassung.
Die Bestätigung über die Zulassung in Form einer Anmeldebestätigung erhalten Sie von der österreichischen akademie der ärzte bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.
30 Monate praktische Ausbildung (Eintragung in der Ärzteliste) zum Zeitpunkt der Anmeldung, spätestens aber zum Anmeldeschluss.
Das Anmeldeformular muss spätestens 5 Wochen vor dem Prüfungstermin in der zuständigen Landesärztekammer eingelangt sein!
Die Prüfungsgebühr für die ÖÄK Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin beträgt derzeit € 396,--, wird Ihnen mit der Anmeldebestätigung vorgeschrieben und ist vor der Prüfung zu bezahlen. Im Rahmen der Werbungskosten sind die Prüfungsgebühr und die Fahrtkosten steuerlich absetzbar.
Seit 1.1.2007 müssen alle ÄrztInnen in Ausbildung, die die selbstständige Berufsberechtigung als Facharzt/-ärztin neu erreichen wollen, und die Ausbildung nach dem 31.12.2006 beendet haben, die Facharztprüfung ablegen.
Wichtig ist, wenn auch nur eine einzige Ausbildungszeit nach dem 31.12.2006 liegt, muss die Prüfung gemacht werden.
Die freiwillige Ablegung der Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin ist nicht möglich.
Sie können von der Prüfung zurücktreten, indem Sie die Abmeldung schriftlich der österreichischen akademie der ärzte per Brief, Fax oder Email bekannt geben. Eine telefonische Abmeldung ist nicht ausreichend. Bitte beachten Sie die Fristen und begründen Sie Ihre Abmeldung. Die Österreichische Ärztekammer prüft, ob die Abmeldung einen berücksichtigungswürdigen Grund enthält.
Kosten bei Rücktritt
Um in Österreich die Berufsberechtigung zum Arzt für Allgemeinmedizin zu erlangen, sind folgende Nachweise erforderlich:
Die akademie der ärzte ist das Bildungsforum der Österrei- chischen Ärztekammer und Expertenplattenform für DFP, Arztprüfungen und ärztliche Fort- und Weiterbildung!