1. Prüfungsantritt
verpflichtender Antritt
- Wenn die postpromotionelle Ausbildung nach dem 31.12.1996 begonnen wurde.
Der Stichtag ist der erstmalige Eintrag in die Ärzteliste, egal welches Fach.
- Wenn die postpromotionelle Ausbildung vor dem 31.12.1996 begonnen wurde, aber nach dem 31.12.2006 beendet wurde.
Kein Antritt
- wenn die postpromotionelle Ausbildung vor dem 31.12.1996 begonnen und vor dem 31.12.2006 beendet wurde. (Gilt auch für praktische Tätigkeit im Ausland, die von der Ärztekammer anerkannt wird, wenn Sie ÖsterreicherIn oder EU-StaatsbürgerIn sind)
1.1. Prüfungsantritt - Ende der gesetzlichen Übergangsregelung
Ab 1.1.2007 müssen ALLE Ärzte in Ausbildung, die die selbstständige Berufsberechtigung NEU erreichen wollen, und die Ausbildung nach dem 31. Dezember 2006 beenden, die Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin ablegen.
Wichtig ist, wenn auch nur eine einzige Ausbildungszeit nach dem 31.12. 2006 liegt, ist ein Prüfungsatritt verpflichtend.
ACHTUNG: Die Stichtagregelung bezieht sich somit auf das Datum des Endes der Ausbildungszeit - nicht auf das Datum der Einreichung zum Arztdekret.
Wenn Sie sich auf Grund Ihrer persönlichen Situation unsicher sind, wenden Sie sich an Ihre zuständige Landesärztekammer.
1.2. Freiwiliger Prüfungsantritt
Die freiwillige Ablegung der Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin ist nicht möglich.
2. Voraussetzung
- 30 Monate praktische Ausbildung (Eintragung in der Ärzteliste) zum Zeitpunkt der Anmeldung, spätestens aber zum Anmeldeschluss.
3. Anmeldung
3.1. Anmeldeschluß
Das Anmeldeformular muss spätestens 5 Wochen vor dem Prüfungstermin in der zuständigen Landesärztekammer eingelangt sein!
4. Zulassung zur Prüfung:
- Ihre Landesärztekammer prüft die Antrittsvoraussetzungen und
erteilt die Zulassung.
4.1. Anmelde- und Zulassungsbestätigung:
- Die Bestätigung über die Zulassung erhalten Sie von der österreichischen
akademie der ärzte bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.
5. Prüfungsgebühr
- Die Prüfungsgebühr wird Ihnen mit der Anmeldebestätigung vorgeschrieben und ist vor der Prüfung zu bezahlen.
- Sie beträgt ab 01.01.2011 EUR 396,- pro Antritt.
6. Antritte wo und wie oft
- unbegrenzte Anzahl
- zu jedem Termin in jedem Bundesland möglich
- Prüfungsgebühr ist pro Antritt fällig
7. Rücktritt
Sie können von der Prüfung zurücktreten, indem Sie die Abmeldung schriftlich der österreichischen akademie der ärzte per Brief, Fax oder Email bekannt geben. Eine telefonische Abmeldung ist nicht ausreichend. Bitte beachten Sie die Fristen und begründen Sie Ihre Abmeldung. Die Österreichische Ärztekammer prüft, ob die Abmeldung einen berücksichtigungswürdigen Grund enthält.
Kosten bei Rücktritt
- Sie können sich bis zu 2 Wochen vor der Prüfung ohne Begründung abmelden. Es entstehen Ihnen dadurch keine Kosten.
- Wenn Sie sich innerhalb von 2 Wochen vor der Prüfung abmelden, bzw. bei der Prüfung nicht erscheinen, müssen Sie die gesamte Prüfungsgebühr bezahlen.
- Wenn Sie sich bis spätestens 2 Wochen nach der Prüfung mit einer Begründung, die von der Österreichischen Ärztekammer anerkannt wird (Nachweise, wie z.B. Attest bei Erkrankung erforderlich), abmelden, entstehen Ihnen keine Kosten, die Prüfungsgebühr wird rückerstattet.
8. Information und Anmeldung für Nichtmitglieder einer LÄK und bei ausländischen Anrechungszeiten:
Österreichischen Ärztekammer (Ausbildungskommission)
9. Erfordernisse zur Berufsberechtigung
Um in Österreich die Berufsberechtigung zum Arzt für Allgemeinmedizin zu erlangen, sind folgende Nachweise erforderlich:
- Nachweis über die Absolvierung der Mindestausbildungszeit (36 Monate)
- vollständig positiv bestätigtes Rasterzeugnis
- positives Ablegen der Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin
(falls Sie antreten müssen - s. o. "1. PRÜFUNGSANTRITT")
10. Prüfungsordnung
Hier können Sie die Prüfungsordnung downloaden.
11. Kontakt
Bei Fragen oder weiteren Informationen wenden Sie sich bitte per Email an die östereichische akademie der ärzte, Frau Sabine Zwetler oder telefonisch unter 01/ 512 63 83 - 19.