Ziel der Prüfung ist es, sicherzustellen, das ÄrztInnen über ausreichende Sprachkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, sodaß eine Kommunikation ohne "Sprachbarrieren" vom behandelnden Arzt mit nichtärztlichen Mitarbeitern, die in Diagnose- und Therapieverfahren eingebunden sind, gewährleistet werden kann. Weiteres Ziel ist es, dass auch eine Kommunikation "ohne Sprachbarrieren" des behandelnden Arztes mit dem Patienten sichergestellt werden kann. Somit wird gewährleistet, dass einerseits der Arzt alle nötigen Informationen erhält, um seine Diagnose- und Therapieentscheidung treffen zu können, und andererseits der Patient bestmöglich über seinen eigenen Beitrag zur erfolgreichen Therapie (Patientencompliance) aufgeklärt wird.