Das Ärztegesetzes regelt, dass für ÄrztInnen, die die Aufnahme in die Ärzteliste beantragen das positive Ablegen einer Sprachprüfung Deutsch als Voraussetzung gefordert werden kann.
Es sei denn, der Arzt erbringt einen der folgenden Nachweise:
Die Vorschreibung einer Sprachprüfung Deutsch erfolgt durch die Landesärztekammer.
Voraussetzung für den Antritt zur ÖÄK Sprachprüfung Deutsch ist, dass die allgemeine Sprachprüfung deutsch des "Österreichischen Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)" in der Schwierigkeitsstude C1 oder B2 (= Effective Proficiency) positiv abgelegt wurde. Die Anforderungen der Prüfung orientieren sich am Effectiveness level des Europarates / Niveau C1.
Die ÖSD Prüfung in der Stufe C1 bzw. B2 wird von Institutionen und Sprachschulen durchgeführt, die die von der ÖSD Zentrale vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllen. Der Kandidat / die Kandidatin kann diese Prüfung im In- oder im Ausland ablegen, da ein internationales Netz an Prüfinstitutionen gegeben ist. Die Anmeldung für diese Prüfung erfolgt bei der vom Kandidaten / von der Kandidatin ausgewählten Prüfinstitution, die Kosten betragen ca. EUR 82,-.
Infos und Anmeldestellen unter:
http://www.osd.at/zentren/index.asp
ÖÄK Sprachprüfung Deutsch
Das positive Absolvieren der allgemeinen Sprachprüfung C1 des ÖSD, d.h. die Vorlage des Prüfzertifikates, ist die Voraussetzung dafür, dass man zur ÖÄK Sprachprüfung Deutsch antreten kann. Die ÖÄK Sprachprüfung Deutsch prüft Sprachkenntnisse, die bei der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit unerlässlich sind.