ÖÄK Facharztprüfung Anmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer.

Dafür erforderlich sind das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular samt der Bestätigung der Ausbildungszeit und alle Rasterzeugnisse in Kopie, die Sie während Ihrer Ausbildung erhalten haben.

Die kompletten Unterlagen senden Sie sie per Fax oder Post an die Landesärztekammer, in der Sie gemeldet sind. Diese prüft die Antrittsvoraussetzungen und erteilt die Zulassung.

Die Bestätigung über die Zulassung in Form einer Anmeldebestätigung erhalten Sie von der österreichischen akademie der ärzte bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.

Voraussetzungen für den Antritt

56 Monate Ausbildung im Fach (inkl. Gegenfächer) zum Zeitpunkt der Anmeldung, spätestens aber zum Anmeldeschluss. Zum Nachweis der Ausbildungsmonate sind alle für die Anrechnung zur Ausbildung bis zum Zeitpunkt der Anmeldung erworbenen Zeugnisse bzw. Bestätigungen gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetzes und der Ärzte-Ausbildungsordnung bei der zuständigen Landesärztekammer vorzulegen (siehe Prüfungsordnung).

Fristen

Der Anmeldschluß ist jeweils 3 Monate vor dem Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr für die ÖÄK Facharztprüfung beträgt derzeit € 792,-- und wird Ihnen mit der Anmeldebestätigung vorgeschrieben und ist vor der Prüfung zu bezahlen. Im Rahmen der Werbungskosten sind die Prüfungsgebühr und die Fahrtkosten steuerlich absetzbar.

Verpflichtender Prüfungsantritt

Seit 1.1.2007 müssen alle ÄrztInnen in Ausbildung, die die selbstständige Berufsberechtigung als Facharzt/-ärztin neu erreichen wollen, und die Ausbildung nach dem 31.12.2006 beendet haben, die Facharztprüfung ablegen.
Wichtig ist, wenn auch nur eine einzige Ausbildungszeit nach dem 31.12.2006 liegt, muss die Prüfung gemacht werden.

Abmeldung

Sie können von der Prüfung zurücktreten, indem Sie die Abmeldung schriftlich der österreichischen akademie der ärzte per Brief, Fax oder Email bekannt geben.  Eine telefonische Abmeldung ist nicht ausreichend. Bitte beachten Sie die Fristen und begründen Sie Ihre Abmeldung. Die Österreichische Ärztekammer prüft, ob die Abmeldung einen berücksichtigungswürdigen Grund enthält.

Kostenrückerstattung bei Abmeldung

Freiwilliger Prüfungsantritt

Sie können die Facharztprüfung freiwillig absolvieren. Für den Antritt gelten die gleichen Bestimmungen wie für die ÄrztInnen, die zur Absolvierung der Prüfung verpflichtet sind. (siehe: Prüfungsordnung)

Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten

 & Ausbildung von Nicht-EWR-Bürger - gem.§ 8 Abs. 5 ÄG

Wenn Sie nicht Mitglied einer Landesärztekammer sind und Ihnen im Zuge der Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten oder weil Sie nicht EWR-Bürger sind,  die Prüfung vorgeschrieben wird, erhalten Sie alle dazu notwendigen Unterlagen und Informationen auf den Internetseiten der Österreichischen Ärtzekammer.
Die Bestätigung über die Zulassung erhalten Sie von der österreichischen akademie der ärzte bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.