verpflichtender Antritt
Kein Antritt
Ab 1.1.2007 müssen ALLE Ärzte in Ausbildung, die die selbstständige Berufsberechtigung NEU erreichen wollen, und die Ausbildung nach dem 31. Dezember 2006 beenden, die Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin ablegen.
Wichtig ist, wenn auch nur eine einzige Ausbildungszeit nach dem 31.12. 2006 liegt, ist ein Prüfungsatritt verpflichtend.
ACHTUNG: Die Stichtagregelung bezieht sich somit auf das Datum des Endes der Ausbildungszeit - nicht auf das Datum der Einreichung zum Arztdekret.
Wenn Sie sich auf Grund Ihrer persönlichen Situation unsicher sind, wenden Sie sich an Ihre zuständige Landesärztekammer.
Die freiwillige Ablegung der Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin ist nicht möglich.
Das Anmeldeformular muss spätestens 5 Wochen vor dem Prüfungstermin in der zuständigen Landesärztekammer eingelangt sein!
Sie können von der Prüfung zurücktreten, indem Sie die Abmeldung schriftlich der österreichischen akademie der ärzte per Brief, Fax oder Email bekannt geben. Eine telefonische Abmeldung ist nicht ausreichend. Bitte beachten Sie die Fristen und begründen Sie Ihre Abmeldung. Die Österreichische Ärztekammer prüft, ob die Abmeldung einen berücksichtigungswürdigen Grund enthält.
Kosten bei Rücktritt
Österreichischen Ärztekammer (Ausbildungskommission)
Um in Österreich die Berufsberechtigung zum Arzt für Allgemeinmedizin zu erlangen, sind folgende Nachweise erforderlich:
Hier können Sie die Prüfungsordnung downloaden.
Bei Fragen oder weiteren Informationen wenden Sie sich bitte per Email an die östereichische akademie der ärzte, Frau Sabine Zwetler oder telefonisch unter 01/ 512 63 83 - 19.