Begleitende Krebsbehandlungen

 

Grundlagen

Grundlagen für das ÖÄK-Diplom Begleitende Krebsbehandlungen sind die

der Österreichischen Ärztekammer.

Ziel

Standardisierte Weiterbildungsmöglichkeit komplementärer Medizin bei Krebserkrankungen, qualitätsorientierter Einsatz komplementärer Behandlungen vor, während und nach einer klinisch onkologischen Krebstzerapie

Zielgruppe

ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und FachärztInnen aller Sonderfächer. Mit der Weiterbildung kann frühestens nach Erwerb der Berufsberechtigung als Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt begonnen werden.

Weiterbildungsdauer / Stundenerfordernis

144 Stunden, kontinuierliche Weiterbildung in einem Zeitraum von mindestens 12 Monaten. Einzel- und / oder Wochenendseminare

 

Informationen zum Kursangebot

Bitte beachten Sie, dass österreichische Kurse nur dann anerkannt werden, wenn sie dieses Logo führen.

                                     

 

ÖÄK-Diplomverantwortlicher

Herr Univ. Ass. Prof. Dr. Leo Auerbach

Informationen zum ÖÄK-Diplom

österreichische akademie der ärzte
Weihburggasse 2/5, 1010 Wien
Frau Mag. Elisabeth Spanischberger
Frau Wilhelmine Kraft
Tel: 01/512 63 83-10 od. 12
Fax: 01/512 63 83-30100
email: diplome(at)arztakademie.at / w.kraft(at)arztakademie.at sowie bei Ihrer Landesärztekammer.

Verleihung des ÖÄK-Diploms

Ansuchen um Verleihung des ÖÄK-Diploms sind mittels Antragsformular an die
österreichische akademie der ärzte
Weihburggasse 2/5, 1010 Wien
Frau Mag. Elisabeth Spanischberger
Frau Wilhelmine Kraft
Tel: 01/512 63 83-10 od. 12
Fax: 01/512 63 83-30100 zu richten.

Antragsformular

Antragsformular zum Ausdrucken (Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterAbfrage ÖÄK Arztnummer)
Das Antragsformular erhalten Sie auch bei Ihrer Landesärztekammer sowie bei Ihrer Lehrinstitution.

ÖÄK-Diplomgebühr / Zahlungsbedingungen

  • Für ÄrztInnen mit Ärztekammer-Mitgliedschaft in Österreich beträgt  die Diplomgebühr € 44,- je ÖÄK-Diplom.
    Die ÖÄK-Diplom-Gebühr wird bei Übermittlung des ÖÄK-Diploms/Zertifikats in Rechnung gestellt.
      
  • Für ÄrztInnen ohne Ärztekammer-Mitgliedschaft in Österreich beträgt die ÖÄK-Diplom/Zertifikats-Gebühr € 88,- je ÖÄK-Diplom.

Voraussetzungen:
Für ÄrztInnen ohne Berufsberechtigung in Österreich muss dem Antrag die Kopie der Approbationsurkunde beigelegt werden. 
Die ÖÄK-Diplomgebühr wird bei Übermittlung des ÖÄK-Diploms in Rechnung gestellt.

Approbationsansuchen für das ÖÄK-Diplom/ DFP, Freie Fortbildungspunkte

Ab sofort online auf unserer Homepage unter arztakademie.at/dfpkalender