Die ÖÄK-Diplome basieren auf der Diplomordnung der Österreichischen Ärztekammer und den Diplom-Richtlinien. Ziel von Diplomen ist der Nachweis des vertieften geregelten Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung. Durch den Erwerb eines Diploms weist ein Arzt nach, dass er sich in einem definierten Gebiet der Medizin strukturiert, qualitätsgesichert besonders fortgebildet hat.
Die ÖÄK-Zertifikate basieren auf der Diplomordnung der Österreichischen Ärztekammer und den Zertifikats-Richtlinien. Das Ziel von ÖÄK-Zertifikaten ist der Nachweis des vertieften geregelten Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für einzelne spezifische ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
Die ÖÄK-CPD´s basieren auf der Diplomordnung der Österreichischen Ärztekammer und den CPD-Richtlinien. Das Ziel von CPD-Weiterbildungen ist der Nachweis des Erwerbs eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in für die Ausübung des ärztlichen Berufs notwenigen, nicht medizinischen Wissensgebieten. Durch den Erwerb eines CPD weist der Arzt nach, dass er sich in einem definierten Gebiet strukturiert, qualitätsgesichert besonders fortgebildet hat.
ÖÄK-Diplome, Zertfikate und CPD´s können erst nach Beendigung der Berufsausbildung, d. h. mit Erlangung der selbständigen Berufsberechtigung verliehen werden.
Der Vorstand der Österreichischen Ärztekammer hat für inländische Diplomweiterbildung beschlossen, dass ab 1.1.2007 ÖÄK-Diplome nur mehr aufgrund der Teilnahme an approbierten Fortbildungen verliehen werden können.
Analog zum Ausbildungsrecht werden für ÖÄK-Spezialdiplome nur mehr solche inländischen Weiterbildungen anerkannt, die von der Österreichischen Ärztekammer für das Spezialdiplom approbiert sind.
Achtung: Ist die Weiterbildung „nur“ für das DFP approbiert, gilt sie nicht automatisch auch für das Spezialdiplom approbiert. In einem speziellen Beurteilungsvorgang wird überprüft, ob die Anforderungen der ÖÄK-Diplomordnung sowie des ÖÄK-Spezialdiploms erfüllt werden. Die DFP und die Spezialdiplomapprobation ist im DFP Kalender angeführt.
Diese Regelung gilt nicht für die Weiterbildungskurse, die im Ausland absolviert wurden. Diese können auch zukünftig anerkannt werden, wenn der Antragsteller erfolgreich die Gleichwertigkeit der absolvierten Weiterbildung mit den Vorgaben in der ÖÄK-Diplomrichtlinie und der ÖÄK-Diplomordnung nachweist. Die aktuelle Fassung der ÖÄK-Diplomordnung wie auch der ÖÄK-Diplomrichtlinien finden Sie auf der Homepage www.arztakademie.at beim jeweiligen Spezialdiplom wie auch im Download-Bereich.
Analoges gilt für Weiterbildungen der ÖÄK-Zertifikate und der CPD´s.
Informationen über anerkannte (=approbierte) Weiterbildungsveranstaltungen finden Sie im DFP-Kalender www.dfpkalender.at . Die Anmeldungen zu den einzelnen Veranstaltungen erfolgt direkt beim Veranstalter.
Bitte beachten Sie, dass österreichische Kurse nur dann anerkannt werden, wenn sie dises Logo führen.
Der ÖÄK-Diplom, ÖÄK-Zertifikat und ÖÄK-CPD-Antrag ist
ÖÄK-Antragsformulare finden Sie im Download-Bereich.