Institutionen, die bereits Erfahrung auf dem Gebiet der DFP-approbierten Fortbildung nachweisen und die Voraussetzungen der DFP Verordnung erfüllen, können hier einen Antrag auf DFP-Akkreditierung stellen.
Es sind mindestens 3 approbierte Veranstaltungen pro Jahr oder mindestens 20 DFP Punkte pro Jahr nachzuweisen.
Der Antragsteller verpflichtet sich zur Einhaltung der DFP Richtlinie der Österreichischen Ärztekammer und der in der DFP Richtlinie festgelegten Qualitätskriterien sowie der Pflichten von akkreditierten Veranstaltern.
Der Antragsteller bestätigt, dass die - für den Inhalt von Fortbildungsangeboten - Verantwortlichen keine potentiellen Interessenskonflikte haben und verpflichtet sich insbesondere hinsichtlich Unabhängigkeit, Integrität, Objektivität und Freiheit von wirtschaftlichem Einfluss auf Fortbildungsangebote zur Einhaltung der DFP Richtlinie.
Bitte geben Sie uns den Namen der Verantwortlichen u. potentielle Interessenskonflikte schriftlich bekannt oder bestätigen Sie, dass keine Interessenskonflikte vorhanden sind.
Die um DFP Akkreditierung ansuchende Institution bestätigt hiermit, dass über das erforderliche Know-How und die erforderliche Infrastruktur verfügt wird, um Fortbildungsangebote DFP konform durchzuführen (Eintragung der Veranstaltungen in den DFP Kalender, Führung von Teilnehmerlisten, Ausgabe und Online-Buchung der Teilnahmebestätigungen nur tatsächlich an Teilnehmer, die überwiegend anwesend waren, Ausgabe von Skripten, und dgl.)
Als Qualitätssicherungsmaßnahme werden jährlich 3 % der akkreditierten Veranstalter einer Evaluierung unterzogen. Die Auswahl erfolgt durch Zufallsprinzip. Die antragstellende Institution ist mit der stichprobenartigen Kontrolle ihrer approbierten Veranstaltungen durch den Akkreditierungsrat der Österreichischen Ärztekammer einverstanden.
Die Akkreditierung für ein ÖÄK-Spezialdiplom ist nur nach vorheriger oder gleichzeitiger DFP-Akkreditierung möglich.