Grundlagen | Grundlagen für das ÖÄK-Diplom Substitutionsbehandlung sind die der Österreichischen Ärztekammer. |
Ziel | Erlangung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Durchführung medizinischer Substitutionsbehandlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Suchtgiftrechtes |
Zielgruppe | ÄrztInnen, die Substitutionsbehandlungen durchführen, insbesondere ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und FachärztInnen für Psychiatrie |
Weiterbildungsdauer / Stundenerfordernis | Basismodul: 40 Einheiten
Regelmäßige vertiefende Weiterbildung im Ausmaß von 6 Einheiten pro Jahr gemäß der Weiterbildungsordnung orale Subsitution (BGBL II 449/2006).
Das Diplom wir für einen Zeitraum von drei Jahren befristet.
Zur Erfüllung der regelmäßigen vertiefenden Weiterbildung ist die Absolvierung von 2 Qualitätszirkeln pro Jahr bzw. 6 Qualitätszirkeln in drei Jahren notwendig. |
Weiterbildungsinhalte | Die Lehrinhalte entsprechen dem Anhang 1 und 2 der Weiterbildungsordnung orale Subsitution (BGBL II 449/2006) |
Informationen und Anmeldung | |
| Allgemeine Informationen sowie Informationen zu den Fortbildungslehrgängen und Fortbildungsveranstaltungen erhalten Sie bei Ihrer Landesärztekammer |
Verleihung des ÖÄK-Diploms | Die Unterlagen zur Verleihung sind an die jeweilige Landesärztekammer zu richten. |
Hinweis | Bitte beachten Sie, dass Säuglinge und Kleinkinder nicht in den Seminarraum mitgenommen werden können. Für Hunde und andere Haustiere ist der Zutritt zu den Seminarräumen verboten. |
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ÖÄK-Diplomverantwortlicher | Herr Dr. Rolf Jens |
Approbationsansuchen für das ÖÄK-Diplom Substitutions- behandlung / DFP, Freie Fortbildungspunkte | Ab sofort online auf unserrer Homepage unter wwww.arztakademie.at/dpfkalender |