Grundsätzliches zur Akkreditierung

Was ist die Akkreditierung?

 

 

 

 


Wer kann um Akkreditierung ansuchen?

Die Akkreditierung ist eine Anerkennung für bewährte und langjährige Anbieter von DFP approbierten Fortbildungsveranstaltungen.

Akkreditierte Veranstalter haben den Vorteil, ihre Veranstaltungen selbst für das DFP-approbieren zu können. Der online-Zugang zum DFP-Kalender wird für die rasche, kostenlose Publikation der DFP Approbierten Veranstaltungen vom akkreditierten Veranstalter selbst genutzt.

  • allgemein anerkannte, wissenschaftliche Gesellschaften und Vereinigungen, deren Arbeit auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und die Erfahrung auf dem Gebiet der ärztlichen Fortbildung nachweisen können, vertreten durch den nach außen hin berechtigten ärztlichen Vertreter.
  • medizinische Universitäten
  • Universitätskliniken und klinische Institute
  • Abteilungen und Institute von bettenführenden Krankenanstalten
  • Rechtsträger von bettenführenden Krankenanstalten

Wie kann um Akkreditierung angesucht werden?

Der online Antrag wird ausgefüllt und die Nachweise an die akademie übermittelt.

Ablauf der Akkreditierung

Der Akkreditierungsantrags wird von akademie, . Landesärztekammern und DFP-Approbatoren vorbeurteilt. Nach dieser Vorprüfung berät der Akkreditierungsrat der Österreichischen Ärztekammer über die Akkreditierung.

Das Akkreditierungsverfahren wird ausschließlich online abgewickelt, das spart Zeit und Kosten. Das Ergebnis wird dem Antragsteller von der Österreichischen Ärztekammer direkt mitgeteilt.

Mitglieder des Akkreditierungsrates:

Vorsitzender: o. Univ. Prof. Dr. Manfred. P. Dierich
Univ. Prof. HR DDr. h.c. Hans Erich Diemath
Dr. Reinhold Glehr
Univ. Prof. Dr. Heinrich St. Weber

Was kostet die Akkreditierung?

Derzeit ist der Antrag auf Akkreditierung mit keinerlei Gebühren verbunden. Wird eine Akkreditierungsgebühr eingeführt, werden akkreditierte Veranstalter ausdrücklich um Zustimmung für die Beibehaltung der ab einem Stichtag kostenpflichtigen Akkreditierung befragt.

Dauer der Akkreditierung/Aberkennung

Eine Akkreditierung kann befristet oder unbefristet erfolgen. Jeder akkreditierte Veranstalter kann jederzeit auf die Rechte aus der Akkreditierung verzichten.
Kommen nach Erteilung einer Akkreditierung Umstände hervor, die Anlass dazu geben, dass die Voraussetzungen, die zur Akkreditierung geführt haben, nicht oder nicht mehr vorliegen oder hält sich ein akkreditierter Veranstalter nicht an die Pflichten so kann der Akkreditierungsrat die Akkreditierung wieder aberkennen.

Formulare/Muster

Akkreditierte Veranstalter erhalten Vordrucke von  MusterteilnahmebestätigungenTeilnehmerlisten, oder das DFP-Logo bei der österreichischen akademie der ärzte.

Die akademie der ärzte ist das Bildungsforum der Österrei- chischen Ärztekammer und Expertenplattenform für DFP, Arztprüfungen und ärztliche Fort- und Weiterbildung!

Medizin gegen Gewalt

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