Stornobedingungen

Storno generell
Für bereits einbezahlte Kongressgebühren fallen bei Storno seitens des Teilnehmers ausnahmslos Bearbeitungsgebühren für die Rücküberweisung in der Höhe von EUR 10,- pro Veranstaltung an.

Storno von anmelde- und kostenpflichtigen Veranstaltungen (z. B. Sonographiekurs, …)
bei Storno bis 30.4.2010 werden die Veranstaltungsgebühren – abzüglich der Bearbeitungsgebühr – rückerstattet.
Bei späterem Storno erfolgt die Rückerstattung nur dann, wenn der Veranstaltungsplatz nachbesetzt werden konnte.

Storno von Veranstaltungen
Teilnehmerlimitierte Veranstaltungen können bei Nicht-Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl kurzfristig abgesagt werden. In diesem Fall erhalten die TeilnehmerInnen die eingezahlten Gebühren komplett zurück.

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Medizin gegen Gewalt

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