Teilnahmebestätigungen
Die Österreichische Ärztekammer macht darauf aufmerksam, dass das Vorlegen von Bestätigungen vor Behörden, die Umstände bekunden, die nicht den Tatsachen entsprechen, rechtswidrig und strafgerichtlich zu verfolgen ist (§ 223 Strafgesetzbuch, Urkundenfälschung). Das gilt auch und im Besonderen dann, wenn gegenüber den Ärztekammern DFP Punkte-Bestätigungen vorgelegt werden, obwohl man bei der entsprechenden Veranstaltung nicht persönlich anwesend war. Um negative Rechtsfolgen zu vermeiden, ersuchen wir Sie nachdrücklich, dies zu beachten.

Steuerlicher Nachweis
Sie erhalten bei der Kongressorganisation eine Rechnung über die eingezahlten Teilnahmegebühren. TeilnehmerInnen aus Deutschland bestätigen wir ihre Anwesenheit auf Wunsch auch zweimal täglich (Vormittag und Nachmittag) auf der Rückseite der Rechnung. Bitte beachten Sie, dass Ihr Finanzamt als Nachweis auch das Kongressprogramm zusätzlich zur Rechnung verlangen könnte.

Die akademie der ärzte ist das Bildungsforum der Österrei- chischen Ärztekammer und Expertenplattenform für DFP, Arztprüfungen und ärztliche Fort- und Weiterbildung!

Medizin gegen Gewalt

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